Frage an Peter Weinand bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Peter Weinand
DIE LINKE
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Frage von Nils M. •

Frage an Peter Weinand von Nils M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Weinand,

seit einiger Zeit interessiert mich folgendes Thema (Zeitarbeit/Leiharbeit bzw. Mindestlohn):

Zur Zeit ist es ja nicht grade leicht, bei einem Stundenlohn von 7,60 Euro und 150-160 Std. im Monat eine Familie zu ernähren. Zumal (zumindest bei mir) allein schon 600 Euro für die Miete verschlungen wird und die Stadt nicht in der Lage ist, einem günstige Wohnungen zu vermitteln.

Klar, es gibt diesen "Wohnberechtigungsschein". - Aber wen wir mal ehrlich sind, dann werden diese Wohnungen und deren Mietpreise mit nichten von der Stadt kontrolliert.

Ja, ich hatte den Schein mal beantragt und auch ohne Probleme erhalten, jedoch waren ALLE Wohnungen, welche es (angeblich) NUR MIT dem Wohnberechtigungsschein gab so ausgelegt, dass die Vermieter dort entweder keine Kinder wollten oder die Miete schlichtweg zu teuer war und wir sie uns nicht leisten konnten. Unsere jetzige Wohnung gab es sogar OHNE den Schein und sie ist GÜNSTIGER, als die Wohnungen, welche den Schein zwingend erforderten.

Meine Frage ist nun:

Wie stehen Sie zum Thema Zeitarbeit/Leiharbeit und deren geringes Einkommen?

Mit freundlichen Grüßen
N. Müller

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Müller,

Ich setze mich dafür ein, dass Leiharbeit strikt begrenzt und sozial gerecht reguliert wird. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ darf nicht durch den Einsatz von Leiharbeit unterlaufen werden. Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen dürfen nicht zu Beschäftigten zweiter Klasse gemacht werden.

Leiharbeit war in den vergangenen Jahren
eine der wenigen Wachstumsbranche auf dem Arbeitsmarkt. Innerhalb von zehn Jahren hatte sich die Zahl der Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen auf fast 900.000 verdreifacht. Unternehmen haben Stammarbeitsplätze in Leiharbeitsverhältnisse verwandelt. Sie haben keine zusätzlichen Arbeitsplätze geschaffen, sondern sich der billigeren und flexibel einsetzbaren Leiharbeit bedient. So sind in der Leiharbeit weit überwiegend keine guten Arbeitsplätze entstanden. Die Löhne liegen bis zu 50 Prozent unter dem, was Festangestellte für die gleiche Arbeit bekommen. Auch betriebliche Vergünstigungen bei der Arbeitskleidung oder in Kantinen gelten für Leiharbeiter nicht. Sie haben kaum berufliche Perspektiven, da sie nur selten in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Zukunftsplanung ist häufig ein Fremdwort, weil Leiharbeiter heute hier und morgen dort eingesetzt werden können.

Wer den Boom der Leiharbeit feiert, ignoriert die schlechte Qualität von Leiharbeitsverhältnissen und ihre Folgen für den Arbeitsmarkt. Reguläre Beschäftigungsverhältnisse werden verdrängt, weil prekäre Formen wie Leiharbeit sich immer weiter ausgebreitet haben. So werden Belegschaften gespalten und geschwächt.

Für die Regulierung und Begrenzung der Leiharbeit halte ich die folgenden Regeln für wichtig und richtig:

* Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter müssen ab dem ersten Einsatztag den gleichen Lohn erhalten, ohne dass ein Tarifvertrag schlechtere Bedingungen vorsehen darf. Hierdurch und durch eine zusätzliche Flexibilitätsvergütung wollen wir Leiharbeit zurückdrängen.

* Beschäftigte einer Leiharbeitsfirma erhalten zusätzlich zu ihrer Entlohnung eine Flexibilitätsvergütung. Diese kann auch in Gestalt von bezahlter Freistellung abgegolten werden. Mit dieser Flexibilitätszulage wird der außergewöhnlichen Einsetzbarkeit und damit verbundener persönlicher Belastungen de(n)r Beschäftigten in der Leiharbeit Rechnung getragen.

* Begrenzung der Überlassungshöchstdauer: Die Dauer, für die Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen an ein Unternehmen verliehen werden können, darf sechs Monate auf keinen Fall überschreiten.

* Ausweitung der Mitbestimmung: Betriebsräte müssen mehr über den Einsatz von Leiharbeit mitbestimmen können.

* Verbot von Leiharbeit in bestreikten Betrieben: Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen dürfen nicht als Streikbrecher missbraucht werden.

* Die Leiharbeiter müssen von ihrem Arbeitgeber auch für Zeiten, in denen sie nicht ausgeliehen werden, entlohnt werden. * Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter dürfen bei den Leiharbeitsfirmen nicht nur befristet beschäftigt werden.

Grüße aus Weisenau
Peter Weinand