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Antwort von Peter Weiß
CDU
• 20.10.2010

(...) Durch die Vorschriften zum Vergaberecht hat Deutschland die Möglichkeit bei einem öffentlichen Auftrag auf eine Vielzahl von Dingen einzuwirken, die es zulassen, nach geltendem Recht Umweltaspekte oder soziale Aspekte zu berücksichtigen, sofern dies nicht zu Marktzugangsbeschränkungen führt. Die Europäische Kommission hat dazu in einer "interpretierenden Mitteilung über das auf das Öffentliche Auftragswesen anwendbare Gemeinschaftsrecht und die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" vom 4. (...)

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