Frage an Petra Crone von Norbert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag, Frau Crone!
In der nicht-öffentlichen Sitzung am 17.6.2015 des EL sollte die Bundesregierung unter dem Punkt 6 ihre Pläne zur Umsetzung der TPD darlegen. Mit meinen Versuchen, als einfacher Bürger an weitere Informationen zu kommen bin ich leider gegen eine bürokratische Wand gefahren.
Warum dise Geheimniskrämerei?
Gibt´s da was zu verbergen?
Können Sie uns betroffenen Bürgern mitteilen, was speziell zu Artikel 20 (die sogenannte "E-Zigarette") geplant ist?
Einige der sogenannten "Experten", die vom Miniterium angehört wurden, fordern unter Anderem "Einschränkungen" bei Aromen, die einem Verbot gleichkommen. Sollen solche prohibitionistischen Ideologien umgesetzt werden?
Warum werden wir Verbraucher vom Ministerium komplett ignoriert?
[ http://ig-ed.org/2015/06/ig-ed-beschwerde-an-die-bundeskanzlerin/ ]
Haben wir Bürger überhaupt eine Chance, wenigstens im Parlament angehört zu werden?
Sehr geehrter Herr Schmidt,
zunächst möchte ich mich für Ihre E-Mail und für Ihr deutliches Interesse an der
Thematik der nationalen Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPR) bedanken.
Ihr Hauptanliegen betrifft den Bereich der E-Zigaretten in der TPR. Selbstverständlich sind mir diesbezüglich die gegenüberstehenden Positionierungen von Tabakproduzenten, Verkäufern, Konsumenten, Verbraucher- und Jugendschützern bekannt.
Es ist allgemeingültig bekannt, dass der Konsum von Tabakwaren der Gesundheit nicht zuträglich ist. Ebenso verhält es sich hier bei den sogenannten E-Zigaretten. In Europa sind E-Zigaretten seit ca. 10 Jahren erhältlich. Allerdings stieg der Bekanntheitsgrad und die Beliebtheit erst in den letzten Jahren. Mit der nationalen Umsetzung der aktuellen EU-Tabakproduktrichtlinie 2014 stehen E-Zigaretten vollends im Fokus der politischen Diskussion. Dazu beigetragen haben auch Studien und Analysen, im Besonderen des dkfz (Deutsches Krebsforschungszentrum, u.a. zusammenfassende Stellungnahme aus dem Jahr 2014).
Diese dkfz-Stellungnahme unterstreicht, dass das inhalierte Aerosol die Atemwege reizt, die verwendeten Aromastoffe als Kontaktallergene wirken können und einige Liquids Kanzerogene enthalten (mögliche Krebsgefährdung). Heranwachsende unter 18 Jahren müssen vor den vermeintlich harmlosen Verlockungen, deren Spätfolgen auf Grund bis dato fehlender wissenschaftlicher Studien nicht absehbar sind, geschützt werden. E-Zigaretten seien daher als gesundheitlich bedenklich einzustufen – unabhängig von dem Nikotingehalt der verwendeten Liquids. Die Abgabe von E-Zigaretten an Kinder und Jugendlich ist folglich gesetzlich zu verbieten. Dies geschieht u.a. durch die Aufnahme in das Jugendschutzgesetz.
Um einen hinreichend Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten, müssen eine Positivliste mit zulässigen Stoffen für Liquids sowie technische Mindeststandards für die Geräte erarbeitet werden. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden sollen die Einhaltung dieser Standards überwachen. Dies entspricht auch den Forderungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des dkfz.
E-Zigaretten sollten einer grundsätzlich den Tabakprodukten analogen Besteuerung unterfallen. Dabei sollte sich der Steuertarif am Nikotingehalt der Liquide orientieren und zusätzlich eine Stückbesteuerung der Nachfüllkapseln unabhängig von ihrem Nikotingehalt vorsehen.
Die nationale Umsetzung der TPR wird im 3. Quartal des Jahres erfolgen. Derzeit arbeitet das zuständige BMEL am Referentenentwurf, welcher zur Abstimmung durch weitere Ministerien geht und im Herbst zur Abstimmung ins Kabinett gebracht wird. Die parlamentarische Befassung ist ebenfalls ab Herbst 2015 vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Crone