Frage von Wolf M. • 06.02.2015 (...) Bei Umfragen sprechen sich stets über 60 Prozent der Bevölkerung aus für die Freigabe der humanen Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen), die im § 216 StGB als strafbares Tötungsdelikt behandelt wird, sowie für die Beihilfe zum Freitod, die angeblich gegen ärztliches Standesrecht verstößt. Das Recht, über den eigenen Tod selbst zu bestimmen und dabei gegebenenfalls auch die Hilfe anderer Personen in Anspruch zu nehmen, ist ein Recht der Selbstbestimmung jedes Menschen. (...) Antwort ausstehend von Philip Buse CDU Hamburg Wahl 2015Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen Teilen