Frage an R. Alexander Lorz von Heiko R. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Lorz,
Ich habe eine Frage bzgl. der kostenfreien Nutzung von hessischen Abituraufgaben vergangener Jahrgänge:
Weshalb wird eine freie Nutzung und Veröffentlichung der hessischen Abituraufgaben, soweit sie keine urheberrechtlich geschützten Inhalte enthalten (wie z.B. die Mathematikaufgaben), durch die Landesregierung untersagt? Selbst die kostenfreie Veröffentlichung der Aufgabentexte ohne die urheberrechtlich geschützten Materialien ist nicht erlaubt. Obwohl die Aufgaben von hessischen Landesbeamten erstellt, und somit öffentlich finanziert wurden, erhebt die Landesregierung eine Lizenzgebühr (von z.B. ca. 1200 Euro für den Haupttermin der Mathematikaufgaben eines Jahrgangs für alle drei Rechnertechnologien), sobald man die Aufgaben frei publizieren möchte und spielt damit dem Stark-Verlag in die Hände. Weiterhin erhält man für die Nachtermine keine Lizenz.
Ich würde von Ihnen gerne die Gründe der Landesregierung für dieses Vorgehen erfahren und ob sich daran in absehbarer Zeit etwas ändert.
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Rakoczy