Frage an Rainer Bischoff bezüglich Familie

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Rainer Bischoff
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Frage von Jürgen Q. •

Frage an Rainer Bischoff von Jürgen Q. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Bischoff,

als Abgeordneter der SPD haben Sie im Dezember letzten Jahres dem neuen Rundfunkstaatsvertrag zugestimmt. Dieser beinhaltet auch den einheitlichen Rundfunkbeitrag für jeden Haushalt, ganz gleich ob Rundfunkgeräte vorhanden sind oder nicht.

Meine persönliche Situation: Geringverdiener (verdiene kaum mehr als der Hartz IV- Satz), besitze seit Jahren keinen Fernseher und nutze auch den Computer nicht zum Empfang (dafür wäre eine Internet-Flatrate empfehlenswert, die ich nicht habe). Bis 2005, als man Anträge zur Gebührenbefreiung noch bei der Kommune einreichen musste und nicht bei der GEZ, war ich von den Gebühren befreit. Seitdem zahle ich für mein Radio 5,76€ im Monat.

Ab 2013 kommen Mehrkosten in Höhe von 146,64/Jahr auf mich zu. Geld, dass erst einmal erwirtschaftet werden muss. In meinem Fall durch Einsparungen und Verzicht an anderer Stelle.

Als Mitglied der "Partei der sozialen Gerechtigkeit" frage ich Sie, was an dieser Haushaltsabgabe gerecht sein soll, zumal am gleichem Sitzungstag im Landtag an dem der neue Staatsvertrag seinen Segen erhalten hatte, auch der 500€-Zuschlag für die Abgeordnetenaltersversorgung in die Wege geleitet wurde

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Quindeau

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Quindeau,

Ich danke Ihnen für Ihre Mail. Sie wenden sich darin gegen die Zustimmung der SPD -Fraktion im Landtag NRW zum Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags.
Ich möchte Ihnen dazu gerne einige Erläuterungen geben:

Staatsverträge beruhen zunächst auf Kompromissen, die in der Regel zwischen allen 16 Landesregierungen ausgehandelt werden. Dies war auch beim 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Fall. 2010 wurde der Staatvertragsentwurf noch vom ehemaligen Ministerpräsident Jürgen Rüttgers abgesegnet, die rot - grüne Landesregierung hat daraufhin im Zuge von Protokollerklärungen noch einige Änderungen vornehmen können. Nach Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten der Länder können die Parlamente den Vertrag inhaltlich nicht mehr verändern. Zudem musste die Ratifizierung des Staatsvertrages durch die Landesparlamente innerhalb einer vorgegebenen Frist erfolgen.
Die technische Entwicklung hat gezeigt, dass sich das bisherige Berechnungssystem überholt hat. Rundfunk kann heute über den PC, über Handy und über weitere mobile Endgeräte empfangen werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird mit dem 15. Rundfunkäderungsstaatsvertrag nach dem Solidarprinzip finanziert. Dies stellt sicher, dass die Finanzierung eines öffentlichen Gutes, welches von jeder Bürgerin und jedem Bürger direkt oder indirekt genutzt werden kann, auch von allen finanziert wird. Das Solidarprinzip ist ein in der BRD übliches und anerkanntes Prinzip, das zum Beispiel auch bei den Krankenkassenbeiträgen oder bei Beiträgen zu Arbeitslosenversicherung angewandt wird. Die bisherig geltenden einkommensabhängigen Befreiungstatbestände bleiben grundsätzlich unverändert. Zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten für bestimmte "Härtefälle" bleiben bestehen.
Die zentralem und positiven Elemente des neuen Finanzierungssystems neben der geräteunabhängigen Beitragserhebung sind aus meiner Sicht, dass der neue Rundfunkbeitrag nicht höher ausfallen soll als die derzeitige monatliche Rundfunkgebühr von monatlich 17,98€ und dass es nicht zu einer Erhöhung der Gebühren zum 1. Januar 2013 kommt.
Es geht hierbei nicht um eine Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger durch eine Zwangsgebühr. Es geht um die Notwendigkeit eines unabhängigen Informationsmediums, welches einen umfassenden und guten Grundversorgungsauftrag erfüllt. Die Notwendigkeit und gesicherte Existenz des öffentlich - rechtlichen Rundfunks, der Umfang des von ihm zu leistenden Grundversorgungsauftrags und seine zur Erfüllung dieses Aufgaben notwendige staatsfern zu erfolgende Finanzierung wurden vom Bundesverfassungsgerichts in den sogenannten Rundfunk-Urteilen mehrfach bestätigt.
Eine unabhängige und umfassende Berichterstattung trägt zum Schutz der Demokratie bei und ist daher im Sinne der Bürgerinnen und Bürger.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Bischoff