Antwort 20.07.2009 von Rainer Stinner FDP
(...) Es ist bereits heute Gesetz, dass einem ALG2-Empfänger der Regelsatz um 30% gekürzt werden kann, wenn er eine angebotene zumutbare Arbeit ablehnt. (...) Die Allgemeinheit soll Bedürftige unterstützen, nicht Unwillige. (...)