Frage an Rainer Wend bezüglich Gesundheit

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Frage an Rainer Wend von Marcus H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Wendt

Vielen Dank, für die vorherige Stellungnahme. Ich möchte SIe aber bitten Ihre Antwort im folgenden zu präzisieren und eventuelle Fehler klarzustellen. Natürlich ist mir bei allem auch klar, daß Vergleiche immer die Tendenz haben etwas zu hinken..

Da das Gesundheitsministerium Sie anscheinend unzureichend mit Informationen versorgt hat, möchte Sie darauf hinweisen, daß die von Ihnen als zusätzliche GOÄ-Ziffern genannten Dinge in der Tierärztl. Gebührenordnung (GOT) ebenfalls vorkommen und abgerechnet werden können. Dadurch ergibt sich sogar noch eine Verstärkung des Effektes. Dem ärztlichen Honorar von ca. 190 Euro (max. 128 Euro bei Reanimation eines gesetzlich Versicherten) steht ein tierärztliches Honorar von 218 Euro gegenüber. Weitere Beispiel lassen sich reichlich finden, finden hier aber keinen Platz. Daher halte ich an der Aussage zur fast durchgehenden Höherbewertung der GOT gegenüber der GOÄ fest.

Da die Gesamteinnahmen eines Hausarztes aus Kassen und Privatbehandlung bei ca. 190000 Euro lagen, bedarf der Begriff des Reinertrages der näheren Erläuterung. Gewinn kann nicht gemeint sein, eher der Umsatz. Die Vergleichbarkeit der tierärztlichen Zahlen sei daher ebenfalls ohne nähere Erläuterung und Quelle hinterfragt.

Ihre Aussage zu fehlenden Plänen die Privatabrechnung einzuschränken lese ich mit Interesse. Wenn Sie bestätigen, daß eine Angleichung von PKV und GKV-Honoraren geplant ist, dann bedeutet doch ein Ausschluß einer PKV-Abwertung automatisch eine Erhöhung der GKV-Honorare auf GOÄ-Niveau. Darf ich dies als verbindliche Zusage werten?

Was muß ich mir eigentlich als Bürger eines Staates denken, bei dem 90 % der Bürger dem staatlich organisierten Gesundheitssystem jeweils nur etwas mehr als die Hälfte wert sind wie die Gesundheitsversorgung des Hundes und in dem die restlichen besser Versicherten immer noch nicht das Honorarniveu einer Hundebehandlung erreichen?

Mit freundlichen Grüßen

Dr.med. Marcus Heidemann

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Sehr geehrter Herr Dr. Heidemann,

ich sehe wenig Sinn darin, alle möglichen Kombinationen von Abrechnungsziffern der GOÄ und GOT durchzurechnen. Sicherlich gibt es Beispiele, in denen die GOT eine bessere Abrechnung ermöglicht als die GOÄ. Genauso gibt es aber auch gegenteilige Beispiele. Daraus nun die Schlussfolgerung nach einer durchgängigen Höherbewertung der GOT gegenüber der GOÄ zu ziehen, halte ich für falsch.

Die Angaben über die Einnahmen der Arzt- und Tierarztpraxen können Sie in der Erhebung Kostenstruktur Arzt- Zahnarzt- und Tierarztpraxen, Fachserie II, Reihe 1.6.1 die vom Statistischen Bundesamt herausgegeben wird, nachlesen. Aus dieser Veröffentlichung geht klar hervor, dass der Reinertrag (es ist nicht der Umsatz gemeint!) von Arztpraxen deutlich höher ist als der von Tierarztpraxen und es nicht lohnenswerter ist, als Tierarzt statt als Humanmediziner zu arbeiten.

Von einer „Angleichung“ der PKV- und GKV-Honorare habe ich nicht gesprochen. Meine Aussage lautete: „Im Rahmen der Novellierung der GOÄ wird der von der Großen Koalition beschlossene Eckpunkt zur Gesundheitsreform umzusetzen sein, nach dem im ambulanten Bereich für PKV und GKV bei vergleichbaren Leistungen auch vergleichbare Vergütungen – mit der Möglichkeit der Abweichung innerhalb des Gebührenrahmens - gelten sollen.“ Die Formulierung „mit der Möglichkeit der Abweichung innerhalb des Gebührenrahmens“ beinhaltet, dass es auch nach der Novellierung, bei der die Leistungsstrukturen von PKV und GKV angeglichen werden, unterschiedliche Vergütungsniveaus geben kann.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Wend