Frage an Rainer Wend bezüglich Soziale Sicherung

Portrait von Rainer Wend
Rainer Wend
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Rainer Wend zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Ingo B. •

Frage an Rainer Wend von Ingo B. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Dr. Wend,

ist es Ihrer Meinung nach Sozial, wenn ein Selbständiger mit seinem Firmenwagen zu einem Kunden fährt und er diese Kosten voll von seinem Einkommen absetzen darf - dagegen ein nichtselbständig Beschäftigter die Anfahrtskosten zu seinem Arbeitgeber nur eingeschränkt steuerlich gelten machen kann?

Kürzlich habe ich in der Zeitung gelesen, dass ein großer Teil der Neuwagenkäufe Dienstfahrzeuge sind und diese Dienstwagenkäufe Milliarden Euro steuerreduzierend wirken.

Auf mich als Angestellter wirkt das so als wenn es in Deutschland Menschen erster Klasse (Unternehmer) und Menschen zweiter Klasse (Angestellte und Arbeiter) gibt.

Wie bitte erklären Sie sich den steuerlichen Unterschied bei beruflich genutzten Fahrzeugen?

Mit freundlichem Gruß aus Bielefeld

Ingo Buntrock

Portrait von Rainer Wend
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Buntrock,

Dienstwagen werden nicht nur von Selbstständigen gefahren, sondern auch von vielen Angestellten, die einen Teil des Lohns als Dienstwagen "ausgezahlt" bekommen. Anders ließe sich die tatsächlich sehr hohe Zahl an Dienstwagen in Deutschland auch gar nicht erklären. Insofern profitieren auch Angestellte -- wenn auch indirekt -- von der steuerlichen Förderung von Dienstwagen. Eine Einteilung in zwei Klassen kann ich hier also nicht erkennen. Zumal eine solche Einteilung durchaus auch zynisch wäre. Denn es gibt viele Selbstständige, die ihre freie Tätigkeit zugunsten einer Festanstellung mit regelmäßigem Gehalt und Urlaubansprüchen aufgeben würden.

Ich vermute, Sie zielen mit Ihrer Frage aber auch auf die Kürzung der Pendlerpauschale ab. Mit der Frage, ob diese von der Großen Koalition vorgenommene Kürzung verfassungsgemäß ist, beschäftigt sich zurzeit das Bundesverfassungsgericht. Dem Urteil des Gerichtes möchte ich nicht vorweg greifen. Sollte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Neuregelung der Pendlerpauschale notwendig machen, wird sich der Deutsche Bundestag erneut mit diesem Thema beschäftigen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Wend