Frage an Rainer Wend bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Frage von frank B. •

Frage an Rainer Wend von frank B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Wie stehen Sie zu den geplanten Neuwahlen und die Art und Weise wie sie herbei geführt wurden?

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Sehr geehrter Herr Beckmann,

ich nehme an, Sie spielen mit Ihrer Frage auf die Vertrauensfrage an, die von Bundeskanzler Gerhard Schröder am 1. Juli 2005 gestellt wurde. Vermutlich geht es Ihnen dabei auch um die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, ob diese gescheiterte Vertrauensfrage dem Grundgesetz entspricht.

Ich möchte Ihnen meinen Standpunkt dazu kurz erläutern: Ich befürworte die Entscheidung, im September 2005 vorgezogene Neuwahlen stattfinden zu lassen. Dieser Schritt ist vor allem aus Verantwortung für unser Land richtig. Spätestens nach ihrem Wahlsieg in NRW haben CDU/CSU und FDP die Legitimität unserer rot-grünen Politik im Bund in Frage gestellt. Die vorgezogenen Bundestagswahlen sollen nun zeigen, ob die Mehrheit der Menschen in diesem Land tatsächlich einen politischen Kurs- und Personalwechsel will, oder ob wir Sozialdemokraten weiter auf die Unterstützung der Bevölkerung zählen können. Eine schlichte Blockadepolitik im Bundesrat wollen wir verhindern. Denn politischen Stillstand kann sich unser Land nicht leisten. Die Umfragen der letzten Monate zeigen, dass nicht nur alle Parteien, sondern auch eine überwältigende Mehrheit der Menschen in Deutschland vorgezogene Neuwahlen wollen.

Bei der Vertrauensfrage am 1. Juli 2005 habe ich mich auch aus diesem Grund enthalten. Mit dieser Enthaltung wollte ich aber keineswegs zum Ausdruck bringen, dass unser Bundeskanzler nicht mehr mein Vertrauen genießt. Ganz im Gegenteil: Dieses Vertrauen ist uneingeschränkt hoch und ich bin überzeugt davon, dass es nur mit Gerhard Schröder als Bundeskanzler gelingen kann, Deutschland sozial zu reformieren. Die Enthaltung bei der Vertrauensfrage war vielmehr das technische Mittel, um die für unser Land nötigen und von einer großen Mehrheit der Bevölkerung gewollten Neuwahlen durchführen zu können. Ich bin mir sicher, dass auch das Bundesverfassungsgericht, wie schon unser Bundespräsident den Erläuterungen des Bundeskanzlers folgen und die Neuwahlen als verfassungsgemäß befinden wird.

Ich hoffe, Sie mit dieser Erklärung zufrieden gestellt zu haben,

mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Wend