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Antwort 01.08.2016 von Ralf Stegner SPD
(...) Zu bedenken ist allerdings auch: Im CETA-Abkommen kommt der Ansatz einer sogenannten Negativliste zum Tragen, was bedeutet, dass Verpflichtungen zur Marktöffnung eingegangen werden, mit Ausnahme der ausdrücklich auf der Liste aufgeführten Dienstleistungen. In unserem SPD-Konventsbeschluss haben wir formuliert, dass wir grundsätzlich der Auffassung sind, dass eine Positivliste besseren Schutz als eine Negativliste bieten kann. (...)
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