Frage an Ralph Brinkhaus bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Ralph Brinkhaus
CDU
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Frage von Frank H. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Frank H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

die Klage von abgeordnetenwatch.de zur Offenlegung der Lobbyistennamen im Bundestag war erfolgreich für die Demokratie ausgegangen, wie sie es hier gerne nachlesen können (https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2015-06-15/urteil-des-verwaltungsgerichts-zur-abgeordnetenwatchde-klage) Wie stehen Sie zu dieser Thematik?

Viele Grüße
Frank Henrichfreise

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Henrichfreise,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Jedes Jahr habe ich eine Vielzahl von Kontakten zu "Lobbyisten": Das reicht von der Bürgerinitiative in meinem Wahlkreis, Firmenvertretern bis hin zu Verbandsvertretern angefangen bei Vertretern von Gewerkschaften bis hin zu Vertretern von Industrieverbänden. Ich schätze diese Kontakte sehr, da sie mir viele Informationen mit ganz unterschiedlichen Hintergründen bieten. Ich sehe Interessenvertretung nicht als Problem an, sondern als notwendigen Bestandteil einer parlamentarischen Demokratie.

Der Präsident des Deutschen Bundestages führt seit 1972 eine öffentliche Liste, in der Verbände eingetragen werden können, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten. Die Eintragung in die Liste ist Voraussetzung für eine Anhörung ihrer Vertreter und die Ausstellung von Hausausweisen. Die Liste wird auf der Internetseite des Bundestages veröffentlicht. Sie können sie hier einsehen: http://www.bundestag.de/dokumente/lobbyliste . Für Vertreter von Unternehmen oder Privatpersonen gilt diese Liste aber in der Tat nicht.

Im Hinblick auf die Veröffentlichung von Kontakten ist der Grundsatz des freien Mandats zu bedenken. Aus gutem Grund müssen Parlamentarier keine Rechenschaft ablegen. Eine komplette Offenlegung aller Kontakte trüge totalitäre Züge.

Hinsichtlich der Klage kann ich derzeit keine Stellung nehmen. Die Urteilsbegründung liegt bisher nicht vor. Ebenso ist bisher offen, ob - nach eingehender Prüfung der Begründung - der Deutsche Bundestag gegebenenfalls gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich mich zu den Details der gerichtlichen Auseinandersetzung nicht äußere.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus, MdB

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