Frage an Ralph Brinkhaus bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Ralph Brinkhaus
CDU
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Frage von Josef L. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Josef L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

die Schlagzeile in der Welt https://www.welt.de/wirtschaft/article189043905/Fachkraeftemangel-Kurve-zeigt-Fluch-der-Vollbeschaeftigung.html lautet:" Unternehmen bekommen kaum noch Personal. Experten schlagen Alarm: In Wahrheit sei alles noch viel schlimmer...". Deutschlands Wirtschaft scheint daran kaputt zu gehen, dass die Firmen kein Personal mehr finden.
Auf der anderen Seite ist die Situation bei Mitarbeitern in sehr vielen Firmen wie der HAP in Penzberg so: "Die ständige Angst, bald arbeitslos zu sein, schwebt derweil wie ein Damoklesschwert über der Belegschaft. Die Angst sitzt den Mitarbeitern buchstäblich im Nacken." https://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/kommentar-hap-penzbergmuss-klarheit-schaffen-1.4336426

Es ist die ureigenste Aufgabe der Agentur für Arbeit, genau und exakt diese zwei Zustände zusammenzuführen. Oder anders formuliert, die Agentur für Arbeit hätte die Mitarbeiter bereits in andere Arbeitsplätze, zu Spitzengehältern!, vermitteln müssen.
Warum kommt die Agentur für Arbeit ihrer ureigensten Aufgabe nicht nach? Sehen sie eine Verantwortlichkeit? Wurde über ein Konzept zur Aufösung der Agentur für Arbeit, in ihrer jetzigen Form, bereits einmal nachgedacht?
mfg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr L.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Eingabe auf Abgeordnetenwatch vom 10. März 2019, in dem Sie den Fachkräftemangel bei gleichzeitigen Stellenabbaumaßnahmen in einzelnen Unternehmen ansprechen. Für beide Anliegen müssen wir Lösungen finden.

In Bezug auf die schwierige Situation bei der Hörmann Automotive Penzberg GmbH (HAP) möchte ich Ihnen versichern, dass ich es sehr bedauerlich fände, wenn der befürchtete Stellenabbau tatsächlich erfolgte. Es wäre sicherlich für uns alle wünschenswert, wenn die Belegschaft zeitnah über die Zukunft des Standorts Penzberg und ihre Perspektiven informiert würde. Allerdings habe ich keine Informationen über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Auch sind mir die Hintergründe nicht bekannt. Daher bitte ich um Verständnis dafür, dass ich das Vorgehen des Unternehmens nicht beurteilen möchte.

In schwierigen wirtschaftlichen Situationen haben die Partner im Unternehmen aber immer die Möglichkeit - im Vorfeld zu treffender endgültiger Entscheidungen - die Bundesagentur für Arbeit als kompetenten Ansprechpartner einzubeziehen. Sie kann beratend zur Seite stehen und mögliche Alternativen zu geplanten Entlassungen aufzeigen. Diese Chance sollte aus meiner Sicht unbedingt genutzt werden.

Sollte es jedoch zu Entlassungen bei HAP kommen, hoffe ich für alle davon Betroffenen, dass sich das Unternehmen seiner sozialen Verantwortung bewusst ist und die Trennung von den Mitarbeitern so sozialverträglich gestaltet, dass diese schnell einen neuen Arbeitsplatz finden.

Der von Ihnen angesprochene Fachkräftemangel und die sich aufgrund der Digitalisierung wandelnde Arbeitswelt stellen große Herausforderungen für unseren Arbeitsmarkt und die Politik dar. Wir wissen, Berufsbilder und Qualifikationsprofile werden sich verändern, einzelne fallen weg und neue entstehen.

Um die Arbeitnehmer bereits schon jetzt auf die zu erwartenden Veränderungen in der Arbeitswelt vorzubereiten, ist es das Anliegen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten zu eröffnen. So können neue Fachkräfte gewonnen und Beschäftigungsmöglichkeiten für die Menschen in Deutschland erhalten und verbessert werden. Aktuell wird unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die sogenannte Nationale Weiterbildungsstrategie entwickelt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion flankiert den Prozess dieser Entwicklung aktiv und unterstützt so die Bundesregierung.

Ziel der Nationalen Weiterbildungsstrategie ist es, allen Erwerbstätigen der Gegenwart und der Zukunft zu helfen, ihre Qualifikationen und Kompetenzen im Wandel der Arbeitswelt zu erhalten, anzupassen und ihnen Auf- und Umstiege im Berufsleben zu ermöglichen. In der Weiterbildungsstrategie geht es daher auch darum, wie die Nachfrage nach Weiterbildung von Unternehmen, aber vor allem auch von beschäftigten und erwerbslosen Menschen gesteigert werden kann, um ihre Chancen und Qualifikationen auf dem sich wandelnden Arbeitsmarkt zu verbessern. Arbeitgeber wollen wir insbesondere dort unterstützen, wo
• Unternehmen ihrer Verantwortung für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter aus den unterschiedlichsten Gründen nicht gerecht werden können,
• Beschäftigte keinen Zugang zu den entsprechenden Qualifizierungsmöglichkeiten haben,
• Personen die Herausforderungen des digitalen Wandels nicht alleine bewältigen können.

Im besonderen Fokus stehen für uns die klein- und mittelständigen Unternehmen.

Am 30. November 2018 haben wir mit unserem Koalitionspartner SPD das Qualifizierungschancengesetz im Deutschen Bundestag beschlossen. Damit haben wir die geförderte Weiterbildung auch auf Beschäftigte ausgedehnt, die von künftigem Strukturwandel betroffen sind, unabhängig von Qualifikation und Größe des Betriebs. Ziel unseres Gesetzes ist die Sicherung des bestehenden Fachkräftepotentials und die vorausschauende Vermeidung von Arbeitslosigkeit vor dem Hintergrund des digitalen und demografischen Wandels.

Ich meine, dass wir u.a. mit dem Qualifizierungschancengesetz und der künftigen Nationalen Weiterbildungsstrategie einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der bereits bestehenden und kommenden Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus

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