Frage an Ralph Brinkhaus bezüglich Gesundheit

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Ralph Brinkhaus
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Frage von Michaela B. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Michaela B. bezüglich Gesundheit

Welche Nachweise, Belege, Aufzeichnungen etc. haben Sie, die die Verhältnismäßigkeit des aktuellen polit. SARS-COV-2 Umgangs sowie die geplanten Änderungen/ Verschärfungen zugehöriger Gesetzesmaßnahmen stützen? Konkret bedeutet dies: Wonach sind die Maßnahmen 1. geeignet? Wonach sind sie 2. erforderlich; also das MILDESTE Mittel? Und 3. welche Argumente wurden schließlich bei der Prüfung von Verhältnismäßigkeit; im Sinne von Nutzen und Schaden gegenübergestellt? Denn der Nutzen soll den Schaden deutlich überwiegen! Danke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Borger,

für mich sind vor allen Dingen die rasant ansteigenden Fallzahlen (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html) und insbesondere die Intensivbettenbelegungen relevant (https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/kartenansichten), die die am Mittwoch im Bundestag verabschiedeten Regelungen aus meiner Sicht dringend notwendig machen.

Ich habe es verschiedentlich gesagt, möchte es aber gerne noch einmal betonen: Bei den Corona-Maßnahmen ging und geht es nie darum, irgendjemanden zu bestrafen, sondern darum, durch weitest mögliche Kontaktbeschränkungen dem Virus die Möglichkeit zu nehmen, sich auszubreiten, bis eben der überwiegende Teil der Bevölkerung dagegen vollständig geimpft ist. Wir sind hier jetzt auf einem guten Weg, aber es wird noch ein paar Wochen dauern. Bis dahin hilft es meines Erachtens nach auch weiterhin nur, die Kontakte weitestgehend einzuschränken, denn unser Gesundheitssystem muss diese Pandemie auch bewältigen können und gerade hier stoßen wir aktuell immer mehr an unserer Grenzen, wie Sie vielleicht auch den Berichten der (Intensiv-)Mediziner und Krankenpflegerinnen und –pflegern entnehmen können.

Gerne möchte ich auch auf den Faktencheck unserer Fraktion zum verabschiedeten Gesetz verweisen, den Sie unter https://www.cducsu.de/spezial/faktencheck-infektionsschutzgesetz finden können.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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