Ca.540 Mill .€ erhält die Kirche vom Staat und bei 80 Mill. Bürgern heißt dass, jeder Bürger Unterstützt die Kirche mit ca.80 € im Jahr Steuergeld. Was hat das mit Trennung Kirche Staat zutun ?

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Frage von Detlef B. •

Ca.540 Mill .€ erhält die Kirche vom Staat und bei 80 Mill. Bürgern heißt dass, jeder Bürger Unterstützt die Kirche mit ca.80 € im Jahr Steuergeld. Was hat das mit Trennung Kirche Staat zutun ?

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Eingabe.

Nach unserer Verfassung ist zum einen die Religionsfreiheit in Deutschland garantiert (siehe Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) – dies gilt für alle Religions- und Weltanschauungen. Zum anderen sieht Art. 140 GG die Neutralität des Staates gegenüber den verschiedenen religiösen und weltanschaulichen Bekenntnissen vor, er darf sich also nicht mit einer bestimmten Anschauung identifizieren.

Letzteres bedeutet aber explizit nicht, dass der Staat Religionen oder Weltanschauungen gleichgültig gegenübersteht, sondern durchaus die Kooperation in einigen Feldern, beispielsweise bei der Seelsorge oder bezüglich des Religionsunterrichts an staatlichen Schulen, verfassungsrechtlich zugelassen ist. Eine solche Zusammenarbeit verstößt also nicht gegen das Verbot einer Staatskirche und auch nicht gegen die staatliche Neutralität, zu der es in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes beispielhaft heißt: „Die dem Staat gebotene religiös-weltanschauliche Neutralität ist […] als eine offene und übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung.“ (BVerfGE 108, 282 (300).

Bei den finanziellen Regelungen ist zwischen verschiedenen Ebenen zu unterscheiden. Einerseits erhalten die beiden großen christlichen Kirchen so genannte „Staatsleistungen“ im Sinne von Art 140 GG i.V.m. Art. 138 WRV, die ihnen auf Grund von Ansprüchen eingeräumt wurden, die Entschädigung für die massiven Enteignungen vor allem im Zuge der Säkularisierung sind. Der Staat hat sich nach den Enteignungen des Grundbesitzes verpflichtet, den Kirchen das „Notwendige“ zu ihrem Erhalt zu geben. Unter diese Staatsleistungen im eigentlichen Sinne fallen ausschließlich solche wiederkehrende Zahlungen, die auf früheren Gesetzen oder Verträgen zur Entschädigung beruhen.
Darüber hinaus erhalten die Kirchen Zuschüsse für Leistungen, die sie im oben genannten Sinne für die Gesamtgesellschaft erbringen. Von diesem unerlässlichen Engagement, das die Kirchen beispielsweise mit ihren Bildungseinrichtungen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen für Seniorinnen und Senioren leisten, profitieren alle Bürgerinnen und Bürger und nicht nur die Angehörigen der Kirchen.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus, MdB

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