Warum haben Sie Ende 2019 der verfassungswidrigen Regelung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG für Termingeschäfte zugestimmt?

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Ralph Brinkhaus
CDU
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Frage von Thomas P. •

Warum haben Sie Ende 2019 der verfassungswidrigen Regelung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG für Termingeschäfte zugestimmt?

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

im Laufe des Jahres 2019 hatte die große Koalition die Aufgabe, einige Urteile des BFH zur Berücksichtigung von sogenannten Totalverlusten aus Kapitaleinkünften umzusetzen.

Es waren schwierige Verhandlungen mit der SPD-Fraktion, insbes. mit dem finanzpolitischen Sprecher Lothar Binding. Im Ergebnis entstand § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG für die Totalverluste und als Zugeständnis an Herrn Binding § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG für Termingeschäfte.

Es sind beides verfassungswidrige Regelungen, die die Urteile des BFH in keinster Weise berücksichtigen.

Meines Wissens waren damals die Fachpolitiker der Union gegen obige Regelungen bzw. das Zugeständnis an die SPD.
Warum haben Sie ihre Fachpolitiker damals überstimmt? Können Sie bestätigen, dass Lothar Binding seinerzeit drohte, wichtige andere steuergesetzliche Änderungen zu blockieren und Sie ihm deshalb nachgaben?

Ich denke, es ist nicht in Ihrem Sinne, das hier unbeantwortet bzw. unbegründet stehen zu lassen.

MfG

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Eingabe. Ich habe in den vergangenen fast 14 Jahren ca. 400 Fragen auf Abgeordnetenwatch beantwortet und gehörte damit hinsichtlich der Antwortquote immer zu den Spitzenreitern. Für diese Legislaturperiode habe ich mich entschieden, dies nicht mehr fortzuführen.

Ich möchte mich bei allen bedanken, die bisher auf diesem Portal Fragen gestellt haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen gerne auch zukünftig direkt per E-Mail über die bekannten Adressen für weitere Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus

Anmerkung der Redaktion
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