Frage an Ralph Lenkert bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Ralph Lenkert
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Ralph Lenkert von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lenkert,

Nachfrage zu "Netzausbau: Billiger Strom nur im Süden"

http://www.abgeordnetenwatch.de/ralph_lenkert-778-78301--f428384.html#q428384

Gibt es noch eine andere Möglichkeit, die Diskriminierung von Stromkunden zu beenden?

Kann jeder Stromverbraucher durch Verweigerung der Zahlung des Netzentgelts
eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit durch ordentliche Gerichte erzwingen?
Trifft es zu, dass die ungleiche Abwälzung der Netzkosten in einer Rechtsverordnung geregelt ist?
Falls ja: Müssen die Gerichte dann prüfen, ob die Rechtsverordnung im Einklang mit höherrangigem Recht wie dem Grundgesetz steht?

Wäre es also wünschenswert, dass ein Verbraucher die Prüfung erzwingt
und DIE LINKE die durch den Prozess anfallenden Kosten übernimmt?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Reth,

danke für Ihre Nachfrage. Ich antworte Ihnen nach meinem Verständnis, aber berücksichtigen Sie bitte, dass ich kein Jurist bin.
Theoretisch kann die Überprüfung seiner Netzentgelte jeder Stromkunde durchführen lassen. Die Gerichte entscheiden nach Gesetzeslage. Demzufolge würde jeder Kunde, der Netzentgelte nicht bezahlt den Prozess verlieren. Es wäre ein extrem langer Weg durch alle Instanzen bis zum Verfassungsgericht notwendig, mit ungewissem Ausgang. Ich würde diesen Weg niemanden empfehlen.

Ja, die ungleiche Abwälzung der Netzentgelte wird durch die Stromnetzentgeltverordnung geregelt. Die Verordnung ist aus meiner Sicht mangelhaft, weil diese ähnliche Tatbestände unterschiedlich gewichtet. Beispielsweise bezahlen alle Stromkunden für Entgeltbefreiungen der Industrie, egal in welchem Netzgebiet diese steht. Andererseits werden die Kosten für Pumpspeicherwerke, welche unverzichtbar für das gesamtdeutsche Netz sind, nur den Kunden im Netzgebiet übergewälzt, wo dieses Pumpspeicherwerk steht. Gerichte entscheiden jedoch nach Rechtslage und überweisen im Falle des Zweifels (Gesetze widersprechen der Verfassung) den Fall an das Verfassungsgericht.
Es gibt zwei Möglichkeiten, diese Ungerechtigkeit zu beenden, entweder der Bundestag und der Bundesrat ändern die entsprechenden Gesetze freiwillig, oder das Verfassungsgericht verlangt die Änderung. Ich kämpfe für den ersten Weg.

Ich bin mir nicht sicher, ob diese Überprüfung durch das Verfassungsgericht wünschenswert ist. Da es widerstreitende Verfassungsgüter gibt, ist unklar ob dadurch Netzkosten für Stromkunden sinken. DIE LINKE könnte die Kosten des Verfahrens nicht übernehmen. Unsere Mittel sind begrenzt, wir können eine Klage mit so geringen Erfolgschancen, nicht einfach so finanzieren.

Ich hoffe, Sie haben dafür Verständnis. Was ich Ihnen zusage ist, dass ich mit allen politischen Mitteln für einheitliche Netzentgelte für Stromkunden kämpfen werde.

Frohe Weihnachten und ein Gesundes Neues Jahr

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Lenkert

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