Frage von Ilja K. • 16.05.2024
Antwort ausstehend von Raphael Tigges CDU
Am 24.1.2024 wurde das HeilBerG gesetzlich verändert, wo auch der tierärztliche Notdienst neu geregelt wird. Auch dieses Problem wird darin adressiert.
Da es sich um eine Gesetzgebung des Bundes handelt kann ich Ihnen leider keine konkrete Antwort geben, nehme das Thema allerdings gern mit in unsere Beratungen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine (Rechts-)Auskünfte zu einzelnen Maßnahmen erteilen können. Ansprechpartner sind hier das Ministerium/die Kommune.