Setzt sich Ihre Fraktion angesichts des GFF-Gutachtens und drohender AfD-Wahlerfolge im Osten via Bundesratsinitiative jetzt für ein gezieltes Verbot gesichert rechtsextremer Landesverbände ein?

Raymond Höptner
CDU
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Frage von Rita Maria S. •

Setzt sich Ihre Fraktion angesichts des GFF-Gutachtens und drohender AfD-Wahlerfolge im Osten via Bundesratsinitiative jetzt für ein gezieltes Verbot gesichert rechtsextremer Landesverbände ein?

Guten Tag Herr Höptner,

1. Wie bewerten Ihre Fraktion und Sie persönlich die fundierten Ergebnisse des GFF-Gutachtens bezüglich der Verfassungswidrigen Bestrebungen der AfD?

2. Unterstützen Sie die Strategie, das verfassungsrechtliche Risiko eines Totalverbots zu minimieren, indem zunächst Verbotsverfahren gezielt gegen die extremsten, gesichert rechtsextremistischen Landesverbände beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden?

3. Wird sich Ihre Fraktion im Landtag von RLP dafür einsetzen, dass die Landesregierung eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einbringt, um diesen gezielten juristischen Schritt gegen die radikalsten Landesverbände einzuleiten?

Als Bürgerin von RPL erwarte ich von den demokratischen Kräften unseres Landtags ein entschlossenes und strategisch kluges Handeln zum Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung angesichts der drohenden Wahlerfolge im Osten.

Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre konkreten Fragen. Ihre Sorge angesichts der Entwicklung der AfD und der zunehmenden Zustimmung zu extremistischen Positionen kann ich gut nachvollziehen. Gerade wenn eine Partei in einzelnen Regionen immer stärkere politische Gestaltungsmöglichkeiten erhält, müssen wir sehr genau hinschauen, welche Ziele sie verfolgt und wie sie sich zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung verhält.

Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte ist aus meiner Sicht deshalb ein wichtiger und ernst zu nehmender Beitrag zu dieser Debatte. Es trägt zahlreiche Aussagen, Positionen und Vorgänge zusammen, die aus meiner Sicht gewichtige Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD liefern.

Gleichzeitig ist wichtig festzuhalten, dass auch ein umfangreiches und fundiertes Gutachten die rechtliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht vorwegnehmen kann. Die Anforderungen an ein Parteiverbot sind bewusst sehr hoch. Ob diese Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, kann letztlich nur das Bundesverfassungsgericht verbindlich feststellen.

Ihren Vorschlag, zunächst besonders extremistische Landesverbände in den Blick zu nehmen, halte ich vor diesem Hintergrund für einen nachvollziehbaren Gedanken. Allerdings ist auch dieser Weg rechtlich keineswegs einfach. Die Einstufung eines Landesverbandes als „gesichert rechtsextremistisch“ bedeutet für sich genommen noch nicht automatisch, dass damit auch die Voraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllt sind. Zudem würde ein gezieltes Verbotsverfahren gegen einzelne Landesverbände rechtliche Fragen aufwerfen, die sorgfältig geprüft werden müssten.

Aus diesen Gründen setzt sich die CDU-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz derzeit nicht dafür ein, die Landesregierung zu einer entsprechenden Bundesratsinitiative für das Verbot einzelner AfD-Landesverbände aufzufordern. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass wir verfassungsfeindliche Entwicklungen verharmlosen oder ignorieren. Unsere Demokratie ist wehrhaft, und wo die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, müssen die zuständigen Institutionen konsequent handeln.

Ich halte es zugleich für wichtig, auch die politische Wirkung eines Verbotsverfahrens mitzudenken. Sollte ein Verfahren scheitern, würde die AfD dies aller Wahrscheinlichkeit nach als Bestätigung ihrer vermeintlichen Verfassungstreue darstellen. Eine solche Schlussfolgerung wäre rechtlich verkürzt, könnte politisch aber dennoch erhebliche Wirkung entfalten.

Und selbst ein erfolgreiches Verbot würde die Ursachen für den Zuspruch zur AfD nicht beseitigen. Unzufriedenheit mit politischen Entscheidungen, schwindendes Vertrauen in staatliche Institutionen und das Gefühl, mit den eigenen Problemen nicht mehr gehört zu werden, verschwinden nicht durch ein Gerichtsurteil. Genau diese Menschen müssen wir als demokratische Parteien wieder erreichen.

Deshalb ist für mich die politische und inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD mindestens ebenso entscheidend. Wir dürfen weder ihre Sprache noch ihre Methoden übernehmen. Stattdessen müssen wir zeigen, dass die demokratische Mitte die besseren Antworten hat: durch einen handlungsfähigen Staat, sichere Arbeitsplätze, eine geordnete Migrationspolitik, innere Sicherheit, gute Bildung und verlässliche soziale Sicherung.

Zur wehrhaften Demokratie gehört für mich beides: verfassungsfeindliche Entwicklungen konsequent zu benennen und die rechtsstaatlichen Instrumente anzuwenden, wenn ihre Voraussetzungen erfüllt sind und gleichzeitig durch gute Politik dafür zu sorgen, dass Menschen wieder Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen gewinnen.

Mit freundlichen Grüßen,

Raymond Höptner
Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz

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