Frage an Reiner Deutschmann von Matthias O. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Deutschmann,
Erst einmal vielen Dank, dass Sie sich an diesem Forum so stark beteiligen.
Zu meinem Anliegen: Ich sehe die Überlegungen der Bundesregierung mit Sorge, alle Selbstständigen ohne Mitgliedschaft in einem Berufsversorgungswerk oder der Künstlersozialkasse (KSK) ab 2013 über die gesetzliche Rentenversicherung zwangsweise zu versichern. Der Referentenentwurf dazu wird leider vermutlich erst nach der Landtagswahl in Schleswig-Holstein veröffentlicht.
Gerade kleine Selbstständige dürften mit einer Belastung des vollen RV-Beitragssatzes von 19,6 Prozent auf ihren (unversteuerten) Gewinn erheblich überfordert werden. Vor 30 Jahren wurde mit der Künstlersozialkasse ein Weg gefunden , Bezieher kleiner Einkommen einer bestimmten Gruppe sozial abzusichern.
Und auch hier gibt es Fallstricke, die zu einer Ungleichbehandlung innerhalb der Personengruppe der "Künstler/Publizisten" führen werden, wenn die allgemeine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige kommt: Die Gruppe der nebenberuflich tätigen Künstler und Publizisten ist derzeit von der Rentenversicherungspflicht befreit - wenn sie ein Einkommen aus abhängiger Beschäftigung erzielen, dass mindestens der Hälfte der Beitragsbemessunggrenze entspricht. (Geregelt in § 4 des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG).)
Das mag diese Gruppe freuen oder ärgern - in die KSK kommen sie nicht.
D.h. eine künftige allgemeine gesetzliche Rentenversicherungspflicht für Selbstständige bedeutet für diese Gruppe: Voller Beitragssatz in der GRV trotz künstlerischer / publizistischer Tätigkeit. Das wäre meiner Meinung nach eine enorme Ungleichbehandlung. Setzt sich die FDP dafür ein, dieser Gruppe den Zugang in die KSK zu ermöglichen?
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Onath