![Dr. Reinhard Brandl Dr. Reinhard Brandl](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/reinhard_brandl_2017_c_gerd_grimm_-_kopie.jpg?itok=SUHu96ZR)
(...) Zu Ihrer Frage bezüglich der Haftung der Betreiber von Kernkraftwerken, kann ich Ihnen folgenden Sachstand mitteilen: Für Drittschäden, die durch ein nukleares Ereignis verursacht werden, haftet ausschließlich der Inhaber einer Kernanlage gemäß dem Pariser Atomhaftungsübereinkommen in Verbindung mit §§ 25ff. (...)