Antwort 22.09.2026 von Reinhard Brandl CSU
Die Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich der EU bzw. der Bundesregierung. Dort können die entsprechenden Informationen eingeholt werden.

Stefan Bösl
Die Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich der EU bzw. der Bundesregierung. Dort können die entsprechenden Informationen eingeholt werden.
Nein.
Es geht um eine Anpassung des IFG an die Bedrohungslage der heutigen Zeit sowie um den Schutz staatlicher Arbeit.
Ja.
Über die Erfolgsaussichten von Anträgen, an denen ich nicht beteiligt bin, möchte ich nicht öffentlich spekulieren.
Die Krankenhäuser der Region müssen noch vernetzter zusammenarbeiten. Das galt schon vor dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz und gilt jetzt umso mehr.