Setzt sich die Bundesregierung im EU-Rat für eine Behörden-Ausnahme von der Bargeld-Annahmepflicht ein? Wie ist Ihre Haltung dazu, und wie werden Sie darauf einwirken?
Die EU-Bargeldverordnung (COM (2023) 364) wird im Trilog verhandelt, eine Einigung gibt es noch nicht. Rat und Parlament wollen die Annahmepflicht im Handel stärken. Das Ratsmandat (ST 16697/25 vom 17.12.2025, Art. 2 Abs. 4 und Erwägungsgrund 4a) erlaubt den Staaten aber eigene Regeln für Zahlungen an die Verwaltung, etwa Steuern oder Nahverkehr. Hessen fordert, dass der Bund im Trilog eine Ausnahme für öffentliche Stellen durchsetzt (Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 05.10.2026). Laut einem Kommentar in der Berliner Zeitung vom 10.10.2026 setzt sich die Bundesregierung im Rat dafür ein; einen amtlichen Beleg dafür habe ich nicht gefunden. Die Petition „Bargeld in Europa gesetzlich schützen!“ hat laut Initiative über 400.000 Unterschriften.
Quellen: https://finanzen.hessen.de/presse/bruessels-barer-buerokratie-bloedsinn-eu-droht-behoerden-mit-millionenkosten; https://www.berliner-zeitung.de/article/bargeld-verordnung-eu-klingbeil-behoerden-nahverkehr-annahmepflicht-10473899
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 18. Oktober 2026 zur EU-Bargeldverordnung. Als Mitglied des Deutschen Bundestages bin ich an den Verhandlungen nicht beteiligt.
Unabhängig davon begrüße ich es, wenn bei Entscheidungen der EU auch eine Öffnungsklausel für die Ebenen vor Ort berücksichtigt wird. Die freie Entscheidungsmöglichkeit der direkt Betroffenen ist sehr wichtig. Hier kann man dann auch ausdiskutieren, welche Ausnahmen sinnvoll sind.
Die EU soll Leitplanken vorgeben. Die direkt Betroffenen sollen entscheiden. Das ist der richtige Weg.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Brandl
