Frage an Reinhard Grindel von Stefan D. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Grindel,
die Bundesregierung hat am heutigen Tag u.a. beschlossen den Bundesbeamten die ursprünglich für 2011 vorgesehene Rücknahme der 2,5 % Kürzung der Sonderzuwendung (sog. "Weihnachtsgeld") nicht durchzuführen. Seinerzeit wurde diese Kürzung zur Haushalts-konsolidierung bis Ende 2010 befristet. Wie sehen Sie als Mitglied des Deutschen Bundestages die Loyalitätspflicht der Bundesrepublik Deutschland gegenüber seinen Bediensteten? Anscheinend ist Loyalität eine Pflicht, die gerne von den Bediensteten gefordert wird - aber nicht gerne gegeben wird.
Mfg
S.Diedrich
Sehr geehrter Herr Diedrich,
vielen Dank für Ihre Frage vom 07.06.2010.
Die Beamten des Bundes leisten einen wichtigen Beitrag zur Stabilität in Staat und Gesellschaft. Gleichzeitig kommen wir angesichts der neuen Schuldenbremse und daraus resultierendem Konsolidierungsbedarf nicht um einen Einsparbeitrag der Bundesverwaltung herum. Dieses zu verschweigen, wäre unehrlich. Erst unter der Verantwortung von Innenministern der Union, und nicht zuletzt durch entsprechendes Drängen der Innenpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sind die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst immer zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten übertragen worden. Dabei bleibt es. Insofern ist auch der Loyalitätspflicht, die Sie einfordern, entsprochen worden. Um den großen Konsolidierungsbedarf zu erfüllen, war aber die weitere Aussetzung der geplanten Erhöhung des Weihnachtsgeldes unverzichtbar. Da Teile der Weihnachtsgratifikation in die allgemeine Besoldung überführt worden sind, stehen die Beamten des Bundes auch nicht schlechter da als die der Länder. Ich erwarte für diese Entscheidung keinen Jubel. Über Ihr Verständnis würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB