Frage an Reinhard Grindel bezüglich Recht

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Reinhard Grindel
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Frage von Rolf G. •

Frage an Reinhard Grindel von Rolf G. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Grindel,

im Transparenz-Check sehe ich, dass Sie sich für das Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung einsetzen werden. Gerne hätte ich gewußt warum Sie am 13.06.2013 gegen einen entsprechenden Antrag gestimmt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Dieter Goedeken

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Goedeken,

da es am 13.06.2013 keine Abstimmung zum Thema Abgeordnetenbestechung gab, gehe ich davon aus, dass Sie die Abstimmung am 27.06.2013 meinen. An diesem Tag hat die Opposition aus durchsichtigen wahlkampftaktischen Gründen einen wichtigen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Verbraucherschutz (Themen: Abmahnungen, Inkasso und Telefonwerbung) missbraucht, um das davon sachfremde Thema der Abgeordnetenbestechung in einem unzureichenden Änderungsantrag zur Diskussion und Abstimmung zu stellen.

Ich war und bin der Auffassung, dass das Thema Abgeordnetenbestechung in Deutschland gesetzlich detaillierter geregelt werden muss. Deshalb habe ich auch der Selbstverpflichtung des Transparenz-Check zugestimmt. Es hat zu den Gesetzentwürfen der Opposition eine Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages gegeben. Alle Sachverständigen (auch die von der Opposition benannten) haben dabei darauf hingewiesen, dass die Formulierungen der Entwürfe nicht hinreichend bestimmt seien und deshalb den verfassungsrechtlichen Anforderung bei weitem nicht gerecht werden.

Die Regierungsfraktionen haben daraufhin der Opposition angeboten, über diese Problematik in einem Expertengespräch zu beraten. Die Opposition hat jedoch das Gesprächsangebot bis zum Schluss nicht angenommen und stattdessen ihren Gesetzentwurf in der letzten Sitzungswoche vor der Bundestagswahl als sachfremden Änderungsantrag zur Abstimmung gestellt – ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Dieser der Sache abträglichen Show-Aktion der Opposition vor der Wahl habe ich in der von Ihnen wohl gemeinten Abstimmung meine Stimme in der Tat verweigert.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Grindel MdB