Wann liegen aktuellen Daten (nach 2015) zur Grundwasserneubildung in Überherrn/im Saarland vor? Wie werden die Folgen des Klimawandels in der Wasserbilanz zur SVolt-Ansiedlung berücksichtig?

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Frage von Martin L. •

Wann liegen aktuellen Daten (nach 2015) zur Grundwasserneubildung in Überherrn/im Saarland vor? Wie werden die Folgen des Klimawandels in der Wasserbilanz zur SVolt-Ansiedlung berücksichtig?

Laut Daten der Wetterstation Berus (https://www.wetterkontor.de/de/wetter/deutschland/rueckblick.asp?id=117) war die durchschnittliche Niederschlagsmenge zwischen 1980 und 1989 952,7 l, zwischen 2010 und 2019 nur noch 803l. Das entspricht einem Rückgang von 15,7%. In der gleichen Zeit stieg die mittlere Temperatur von 8,86°C auf 10,12°C an, also 1,26°C mit einer deutlichen Tendenz eines stärkeren Anstieges in den letzten Jahren.
Im Sinne der Nachhaltigkeit sollten oben genannte Tatsachen unbedingt bei den Gutachten zur SVolt Ansiedlung mit einfließen. Wir alle haben im vergangenem Jahr nach den Starkregenereignisse im Ahrtal gelernt, dass die Atmosphäre pro zusätzliches °C Temperaturanstieg etwa 7% mehr Feuchtigkeit aufnehmen kann und somit weniger Niederschlag beim Grundwasser angelangt. Überdies nehmen Starkregenereignisse zu, bei welchen der Niederschlag schnell abfließt und daher nicht ins Grundwasser gelangt. Wann erfolgt eine Anpassung der bestehenden Wasserrechte?

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Sehr geehrter Herr L.

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Saarland arbeitet an dem Verbundprojekt der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz, dem sogenannten KLIWA-Projekt, mit. Damit können prognostisch aus verschiedenen Klimaszenarien die möglichen Auswirkungen auf die Wasserwirtschaft, sei es im Bereich Grundwasserneubildung, Hochwasserabfluss oder Starkregen abgeschätzt werden.

Die sich in den vergangenen 30 Jahren in vielen Gebieten West- und Süddeutschlands entwickelnden Trends hin zu einer abnehmenden Grundwasserneubildung sind jedoch im Saarland nicht signifikant ausgeprägt.

Auch die umfangreichen langjährigen Messreihen aus den im Saarland zudem betriebenen verschiedenen Messnetzen (Niederschlag, Grundwasser und Oberflächenwasser), mit denen Veränderungen zeitnah validiert werden, zeigen bisher im Mittel keinen negativen saarlandweiten Trend, der auf eine klimabedingte Verringerung der Grundwasserneubildung oder Übernutzung im Saarland schließen ließe. Auch deuten die bisherigen Ergebnisse der Modellierung aus den verschiedenen Klimaszenarien nicht auf weniger Niederschlag im Winterhalbjahr hin. Tendenzen in den saisonalen Niederschlägen zeigen eher eine Abnahme der Sommerniederschläge und eine Zunahme der Winterniederschläge wobei kaum eine Änderung der Frühjahr- und Herbstniederschläge gesehen wird.

Die Grundwasserneubildung erfolgt vor allem im Winterhalbjahr aus dem bei Niederschlag sich bildenden Sickerwasser. Die Grundwasserneubildung ist räumlich und zeitlich variabel und in den vergangenen 60 Jahren haben sich im Saarland Dekaden mit über- und unterdurchschnittlicher Grundwasserneubildung abgewechselt. Im Saarland ist statistisch kein Trend für eine jährliche geringere Grundwasserneubildung nachweisbar.

Die Niederschläge im Sommer tragen kaum zur Grundwasserneubildung bei. Gerade bei Sommergewittern kann das Regenwasser nicht tief in den trockenen Boden eindringen und fließt dann größtenteils oberirdisch ab. Zudem tragen im Sommer sowohl die höhere Verdunstung als auch die stärkere Wasserentnahme durch die Vegetation dazu bei, dass selbst die Niederschläge, die in den Boden endringen können, nicht mehr bis zum Grundwasserspiegel gelangen.

Insofern belastet auch eine längere Trockenperiode im Sommer die Grundwasserneubildung kaum, im Gegensatz zu ausbleibenden Niederschlägen im Winter.

Jede Wasserentnahme wird im Einzelfall geprüft und bei berechtigtem Interesse und Verträglichkeit mit dem Wasserdargebot eine Erlaubnis oder Bewilligung, die widerrufen werden kann, erteilt. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist die oberste Wasserbehörde und hat dafür Sorge zu tragen, dass eingehenden Anträgen nur zugestimmt wird, wenn eine relevante Beeinträchtigung sowohl quantitativ als auch qualitativ für das Grundwasser nicht zu besorgen ist. Über eindeutige Vorgaben im deutschen Wasserrecht wird sichergestellt, dass die Wasserressourcen im Gemeinwohlinteresse bewirtschaftet und vor einer übermäßigen Nutzung geschützt werden. Das Grundwasser ist so zu bewirtschaften, dass es seine Funktion als Bestandteil des Naturhaushaltes und als wichtigste Lebensgrundlage erfüllen kann. Bei Nutzungskonflikten hat die öffentliche Trinkwasserversorgung stets gesetzlich garantierten Vorrang. Für die Entscheidung der Behörde werden potentielle Auswirkungen eines Vorhabens auf den Grundwasserhaushalt vorab in entsprechenden Fachgutachten betrachtet, damit eine Gefährdung des Grundwassers ausgeschlossen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

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