Frage an Reinhold Sendker bezüglich Verbraucherschutz

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Reinhold Sendker
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Frage von Sven H. •

Frage an Reinhold Sendker von Sven H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Senker,

wie stehen Sie zum Thema der Sperrung von Internetseiten (Stichwort Kinderpornografie)? Mir geht es vor allem dabei um die Frage nach dem Sinn, wenn man - durch minimale Recherche - zum einen Wege der Umgehung findet, zum zweiten lediglich durch Beamte des BKA Sperren verhängt würden - ohne richterlichen Beschluß - und somit judikative und exekutive Gewalt in "einer Person" ausüben würden, zum dritten unbescholtene Bürger mit einem Fehlklick auf eine Internetseite theoretisch als "Kriminelle" abgestempelt werden könnten (inklusive Haus- und Festplattendurchsuchung) - so zumindest stellt sich der Gesetzesentwurf zu diesem Thema in meinen Augen dar.

Die selbe Frage stelle ich ebenfalls den Kandidaten der Parteien in meinem Wahlkreis und würde mich über eine ausführliche Stellungnahme freuen.

mit freundlichem Gruß

Sven Hanses

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hanses,

recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Problematik "Sperrung von Internetangeboten".

Selbstverständlich sind die Freiheit der Person und das Informationsrecht zu Recht hohe grundgesetzlich geschützte Güter. Daran möchte niemand von der CDU rütteln. Diese Freiheit findet jedoch da Grenzen, wo andere Rechtsgüter eklatant verletzt sind. Dass es sich bei Kinderpornographie um eine verachtenswerte Missachtung der Würde des Menschen handelt dürfte ja wohl unstreitig sein.
Gleichwohl hat sich hier mittlerweile ein Markt gebildet, in dem monatlich Millionenbeiträge über das das Internet generiert werden. Eine Studie aus dem Jahr 2007 hat festgestellt, dass 43% der Opfer jünger als 6 Jahre und 10% jünger als 2 Jahre waren.

Uns geht es darum, den Kampf gegen Kinderpornographie auf allen Verbreitungswegen zu führen. Das Internet ist ein zunehmend bedeutend werdender Weg, also müssen wir hier dringend handeln und dürfen nicht tatenlos zusehen.

Man kann darüber streiten, ob die Sperrung von Internetseiten durch Stopp-Hinweise effektiv ist. Mit entsprechenden Kenntnissen sind solche Hindernisse sicherlich zu umgehen.
Häufig wissen Provider nicht, welche Inhalte bei Ihnen hinterlegt sind. Daher muss das Internet auf relevante Inhalte hin durchsucht und die Provider über anstößige und strafrechtsrelevante Inhalte informiert werden. Da das Einstellen einschlägiger Hinweise meist gegen die Geschäftsbedingungen verstößt, erfolgt in aller Regel eine sofortige Sperrung der betroffenen Seiten. Darüber hinaus hat man die Möglichkeit über die Provider besser an die Identität der Hoster heranzukommen und das Übel an der Wurzel zu packen.
Eine solche Vorgehensweise ist zwar mühsam, aber effektiv. Im Übrigen greift sie häufig auch bei Providern im Ausland.

Die Durchgriffsmöglichkeiten deutscher Behörden sind beschränkt, wenn die entsprechenden Seiten auf Servern im Ausland liegen. Insofern muss die Kooperation mit ausländischen Diensteanbietern und den Polizeien anderer Staaten verbessert werden. Bereits bestehende Netzwerke wie das CIRCAMP, das aus den Polizeien aus 13 europäischen Staaten besteht, sind auszubauen.
Im Übrigen bezieht sich die Sperrung von Seiten im Internet aber lediglich auf solche Angebote, die kinderpornografischen Inhalt haben. Eine Zensur, wie es in Ihrer Mail anklingt, ist nicht das Ziel der CDU.

Der Deutsche Bundestag hat Ende Mai eine Anhörung zu diesem Thema durchgeführt. Die Experten waren sich in ihrer Mehrheit durchaus einig, dass es rechtlich durchaus zulässig ist, dass das BKA Internetsperren ausspricht. Die Behörde verfügt über den entsprechenden Sachverstand und unterliegt selbstverständlich der Kontrolle.

Nicht richtig ist Ihre Annahme einer Verfolgung durch die Strafbehörden durch bloßes Anklicken einer indizierten Seite. Ein entsprechender Passus des SPD-geführten Justizministeriums hat keine Mehrheit gefunden. Eine Verletzung des grundgesetzlich geschützten Fernmeldegeheimnisses liegt nicht vor, da weder Einblick in die Verbindung genommen wird, noch eine Speicherung und Verwertung erfolgt.

In der Hoffnung, Ihnen meine Auffassung dem Grundsatz nach ausreichend skizziert zu haben verbleibe ich mit den besten Grüßen

Reinhold Sendker MdL