Frage an Renate Schmidt bezüglich Verbraucherschutz

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Frage von Ralf-Rainer R. •

Frage an Renate Schmidt von Ralf-Rainer R. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Schmidt,

warum ist Lotto im Internet aufgrund von Suchtprävention verboten
und der Bezug von Alkohol über das Internet ohne Probleme möglich ?

Hier drängt sich ganz schnell der Verdacht auf, dass man private Anbieter aus dem Geschäft herausdrängen will.

Bei solchen Maßnahmen fühlt man sich als unmündig deklassiert.

Übrigens springt einem die Werbung der Lottogesellschaften aufgrund des aktuellen Jackpots überall in die Augen.
Auch den Lotto-Internetanbietern könnte man übrigens strenge Auflagen bezüglich Hinweisen zur Suchtgefährdung machen.

Ich hoffe, die Europäische Kommission schreitet gegen diesen Unsinn ein.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf-Rainer Rohloff

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SPD

Sehr geehrter Herr Rohloff,

ich bedanke mich für Ihr Schreiben, das ich gerne beantworte. Beim Thema „Suchtprävention“ geht es um Vorbeugung, damit eine Gefährdung gar nicht erst eintritt. Mir ist sehr daran gelegen, Suchtprävention zu fördern und Spielleidenschaft einzudämmen.

Die Politik hat mit dem Glücksspielstaatsvertrag, der seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist, eine Grundsatzentscheidung für ein moderates Glücksspielangebot in Deutschland und gegen eine maßlose Kommerzialisierung des Spiels mit all seinen negativen Auswirkungen getroffen. Damit wird das ausschließlich staatliche Glücksspielangebot fortgeführt. Die 16 staatlichen Lotteriegesellschaften der Länder haben den ordnungspolitischen Auftrag, ein ausreichendes und an den Prinzipien des Spielerschutzes ausgerichtetes Glücksspiel anzubieten.

Mit diesem Staatsvertragsmodell werden die negativen Folgen des Glücksspiels eingedämmt. Denn eine Kommerzialisierung des Glücksspielmarktes würde zu einem zunehmenden Wettbewerb um die Spieler führen, verbunden mit einem massiven, überall verfügbaren Glücksspielangebot, einem Kampf um die attraktivsten Angebote für die Spieler und mit aggressiver Werbung. In einem kommerzialisierten Markt würde der Spielerschutz niemals auf einem dem staatlichen Monopol vergleichbaren Niveau erfolgen.

Beim Abschluss des Glücksspielstaatsvertrags bestand die Gefahr, dass illegale Anbieter über das Internet Teilnehmer suchen würden.

Es gab zum damaligen Zeitpunkt keine Kontrollmechanismen, dass zum Beispiel nur Volljährige den Zugang bekommen. Diese technischen Probleme scheinen in der Zwischenzeit lösbar. Bei einer Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags wird dies sicherlich geprüft.

In meiner Funktion als Mitglied des Ethikbeirats des Deutschen Lotto- und Totoblocks habe ich mich selbstverständlich bei Suchtexperten über die Gefahr der Spielsucht bei hohen Jackpots informiert. Die Experten haben mich darüber unterrichtet, dass hohe Jackpots kurzfristig zu einer Zunahme der Spieler und Spielerinnen führt. Diese Zunahme ist aber nicht von Dauer, denn die Teilnehmer/innen-Zahl pendelt sich nach dem „Knacken“ des Jackpots sofort wieder auf Normalmaß ein. Lotto gehört zu den ungefährlichsten Spielen nach Meinung aller Suchtexperten. Ein Grund dafür ist das Staatsmonopol, das eben gerade kein tägliches Spiel, keine stündlichen Wetten und kein Internetspiel zulässt. Deshalb befürworten die o.g. Experten, wie ich auch, die Beibehaltung des Monopols und damit das Verbieten privater Unternehmer mit ihren spielsuchtgefährdeten Angeboten.

Inwieweit beim Thema „Alkohol“ weitere suchtpräventive Maßnahmen auch hinsichtlich des Internets getroffen werden müssen, bitte ich Sie, sich mit Ihren konkreten Fragen direkt an die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Sabine Bätzing, zu wenden. Zu ihren Schwerpunkten gehört das Thema Prävention, vor allem auch bei der Volksdroge „Alkohol“ und hinsichtlich der Eindämmung der Gefahren von Alkohol bei Jugendlichen.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt