Wird der neue Landtag endlich das sächsische Kirchengesetz in Bezug auf das Kirchensondergeld zurücknehmen und das zu unrecht eingezogene Kirchensondergeld an die Betroffenen zurückzahlen lassen?
Sehr geehrter Herr Ulbricht, in einer der letzten Landtage wurde ein von den Kirchenverantwortlichen vorgegebenes Kirchengesetz vorgestellt und von den Landtagsabgeordneten „durchgewinkt“ Dabei werden u.a. auch konfessionslose Steuerzahler zu einem Sondergeld herangezogen, wenn die Konstellation und nur diese Konstellation: der Partner ist Kirchenmitglied, verdient weniger als der konfessionslose Partner und es erfolgt eine gemeinsame Veranlagung. Dies stellt eine mehrfache Ungerechtigkeit der von mir beschriebenen Minderheit steuerpflichtiger Bürger in Sachsen dar und wurde bereits mit dem Urteil des obersten Gremiums des Bundesverfassungsgerichtes als nicht zulässig festgestellt. Als zulässig wurde vom BVG lediglich die Konstellation wenn das Kirchenmitglied ohne eigenem Einkommen wäre. Demzufolge wäre bereits das damals beschlossene sächsische Kirchengesetz ohne entsprechendem Mandat durch die damaligen Landtagsabgeordneten beschlossen worden und wäre auch demnach ungültig.
Sehr geehrter Herr M.,
zunächst danke für Ihre Frage! Dieses Thema war mir noch nicht bekannt und da ich bislang dem Landtag auch nicht angehörte, kann ich nicht beurteilen wann und warum diese Regelung so beschlossen wurde.
Mir ist wichtig nichts zu versprechen, dass ich nicht auch sicher halten kann. Ich würde aber im Falle meiner Wahl der Sache nachgehen und bei den entsprechenden Stellen nachfragen.
Lassen Sie uns daher gern in Kontakt bleiben. Sie erreichen mich auch direkt unter kontakt@rick-ulbricht.de
Mit freundlichen Grüßen
Rick Ulbricht
CDU-Landtagskandidat für Leipzigs Nordwesten und Westen