AfD-Verbot prüfen - Werden Sie sich beteiligen und öffentlich ein AfD-Verbot vor dem Bundesrat fordern?

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Robert Brannekämper
CSU
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Frage von Sophia G. •

AfD-Verbot prüfen - Werden Sie sich beteiligen und öffentlich ein AfD-Verbot vor dem Bundesrat fordern?

Sehr geehrter Herr Brannekämper,
die Petition "Prüft ein AfD-Verbot!" hat mittlerweile über 500k Unterzeichner*innen. Werden Sie sich beteiligen und öffentlich eine Prüfung eines AfD-Verbots vor dem Bundesrat fordern? Insbesondere nach der Veröffentlichung der Recherche des Medienhauses CORRECTIV.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau G.,

für Ihre Frage vom 12. Januar 2024 darf ich mich herzlich bedanken. Gerne will ich zu Ihrer Bitte, mich für ein Verbot der AfD einzusetzen, Stellung nehmen.

Unsere Haltung zur AfD ist klar: Sie ist keine Alternative für Deutschland, sondern eine Gefahr für unser Land! Mit vielen ihrer politischen Positionen schadet diese Partei massiv dem Wohl unseres Landes. Die AfD verachtet unsere Demokratie und schadet der Sicherheit und dem Wohlstand Deutschlands ganz erheblich. Denn viele ihrer Vertreter stehen Putin näher als der NATO und unseren europäischen Partnern oder träumen sogar von einem Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union. Zudem beobachten wir eine fortschreitende Radikalisierung sowohl bei den Personen als auch im Programm der AfD. Gerade auch was offensichtlich auf dem jüngst bekannt gewordenen Geheimtreffen besprochen wurde, lässt einen erschaudern und erinnert an die dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte.

Wir stehen für eine klare Kante gegen jede Form von Extremismus und begrüßen es daher, dass die AfD zumindest in Teilen auch vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Wir sehen mit großer Sorge, in welcher Weise sich Mitglieder, aber auch hochrangige Funktionäre dieser Partei äußern, Hass und Hetze verbreiten und unsere demokratische Ordnung verächtlich machen.

Tatsache ist aber: Ob eine Partei als verfassungsfeindlich eingestuft und damit verboten wird, entscheidet in unserem Rechtsstaat keine einzelne Fraktion eines Landtages. Dies ist nach Art. 21 GG ausschließlich Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts und keine politische Entscheidung. Wer aber eine politische Initiative für ein Verbot der AfD ergreifen will, muss bedenken, dass unser Grundgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung hohe Anforderungen an ein solches Parteiverbot stellen: Eine Partei kann nur dann verboten werden, wenn sie nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt, sondern diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen will. Für ein Parteiverbot genügt es also nicht, dass oberste Verfassungswerte in der politischen Meinungsäußerung in Zweifel gezogen, nicht anerkannt, abgelehnt oder ihnen andere entgegengesetzt werden. Die Partei muss vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen. Auch bei kritischer Betrachtung der Entwicklungen innerhalb der AfD sehe ich diese Voraussetzungen derzeit insgesamt nicht gegeben. Wenn sich die Hinweise darauf allerdings mehren sollten, ist eine Neubewertung der Verfassungsfeindlichkeit natürlich nicht auszuschließen.

Das Scheitern eines Verbotsantrags, der auf unzureichenden Voraussetzungen gründet, würde die AfD jedoch als Ausweis ihrer angeblichen Verfassungstreue ausschlachten und davon am Ende noch profitieren. Im Übrigen bin ich der Auffassung, dass sich die politische Problematik, die hinter dem Erstarken der AfD steht, letztlich auch nur politisch – also durch entschlossenes und überzeugendes politisches Handeln nicht zuletzt beim Thema Asyl und Migration – und nicht mit den Mitteln eines Parteiverbots lösen lässt. Wir müssen uns mit der AfD politisch auseinandersetzen, sie und das unsägliche Agieren vieler ihrer Repräsentanten stellen und vor allem die Probleme angehen, die zahlreiche Wählerinnen und Wähler leider dazu motivieren, ihre Stimme der AfD zu geben.

Mit freundlichen Grüßen
Robert Brannekämper, MdL

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