Frage an Robert Orth bezüglich Familie

Portrait von Robert Orth
Robert Orth
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Robert Orth zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Thomas W. •

Frage an Robert Orth von Thomas W. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Orth,

Im Jahre 2008 gab es allein in NRW 24.120 statistisch erfasste Abtreibungen, wofür der Landeshaushalt mit 9.500.000€ belastet wurde.
Ein Staat, der die Tötung ungeborener Kinder finanziert, trägt aktiv dazu bei, daß in der Bevölkerung das Bewußtsein vom Unrechtscharakter der Abtreibung schwindet.
Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die Weichen für eine „Kultur des Lebens“ zu stellen?

Wie stehen Sie zum Thema Spätabtreibung?
Seit Jahren nimmt in Deutschland die Zahl der so genannten Spätabtreibungen im Rahmen der medizinischen Indikation zu. Diese Spätabtreibungen sind besonders grausam, weil sie nach geltendem Recht mittels Kaliumchloridspritze bis unmittelbar vor der Geburt durchgeführt werden dürfen. 200 ungeborene Kinder werden in Deutschland jährlich zwischen 23. Woche und Geburt getötet, d.h. zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kinder außerhalb bereits lebensfähig wären.

Mit freundlichen Grüssen

Thomas Weber

Portrait von Robert Orth
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Weber,

der Landeshaushalt wurde nicht - wie von Ihnen vermutet - per se mit 9.5 Millionen Euro für alle in NRW erfassten Schwangerschaftsabbrüche belastet, denn ein Schwangerschaftsabbruch ist – von vereinzelten Ausnahmen abgesehen – keine Leistung der Krankenkasse, für die das Land Mittel zur Verfügung stellen müsste. Wenn Frauen nach ihrem Einkommen und Vermögen dazu in der Lage sind, müssen sie selbst die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs tragen. Wenn die Kosten des Abbruchs eine Frauen jedoch unzumutbar belasten, werden diese nach dem Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen (Artikel 5 des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes vom 21.08.1995 - BGBl. I S. 1050 ff.) vom Land übernommen. Das Land ist aufgrund bundesgesetzlicher Regelung zur Vorhaltung entsprechender Mittel verpflichtet. Darüber hinaus möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass solche finanzielle Hilfen selbstverständlich nur bei nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbrüchen, d.h. unter den gesetzlich vorgeschrieben Voraussetzungen, insbesondere nach einer erfolgten Schwangerschaftskonfliktberatung oder wegen medizinischer Indikation, geleistet werden. Deshalb kann ich Ihre Sorge, dass durch die Fälle, in denen es zu einem Schwangerschaftsabbruch mit finanzieller Hilfe des Staates kommt, das Bewusstsein vom Unrechtscharakter schwinden würde, nicht teilen. Insbesondere stellen auch die gesetzlichen Regelungen des Strafrechts in den §§ 218 ff Strafgesetzbuch (StGB) deutlich dar, dass ein Schwangerschaftsabbruch in der Regel eine rechtswidrige Handlung ist und nur unter sehr engen Voraussetzungen keine tatbestandsmäßige, strafbare Handlung ist. Die Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen nach § 218 a Abs. 2 und 3 StGB entfällt grundsätzlich nur, wenn für die Frau aufgrund der Schwangerschaft eine schwerwiegende Gefahr für die Gesundheit bis hin zur Lebensgefahr besteht oder die Schwangerschaft durch eine rechtswidrige Tat nach §§ 176 ff. StGB (Formen von sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung) verursacht wurde, wobei eine Abtreibung nur innerhalb der gesetzlichen Fristen zulässig ist. Spätabtreibungen nach Ablauf der gesetzlichen Fristen sind strafbar. Lediglich für den Schwangerschaftsabbruch bei medizinischer Indikation, also bei erheblicher nicht anders abwendbarer Gefahr für Leib und Leben der Schwangeren selbst, ist keine Fristenlösung vorgesehen. Hinter diesen gesetzlichen Regelungen stehen wir Liberale nach wie vor. Kinder sind das Rückgrat und die Zukunft unserer Gesellschaft. Liberale Familienpolitik will jungen Frauen und Männern daher mit verlässlichen Rahmenbedingungen Mut machen, ihren Kinderwunsch zu realisieren. Für uns Liberale ist daher das Beratungs- und Hilfeangebot von entscheidender Bedeutung. In allen Fragen, die mit Schwangerschaft zusammenhängen, beraten die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen kostenlos und vertraulich. Sie bewirken in erster Linie den Schutz des ungeborenen Lebens, indem sie besonders für Frauen in schwierigen Lebenssituationen über Hilfestellungen während und auch nach der Schwangerschaft informieren. Darüber hinaus bieten sie auch für Jugendgruppen oder Schulklassen Sexualaufklärung und –prävention an. Die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen werden vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration gefördert. Seit dem 01.07.2006 ist das Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft, das die Versorgung mit Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen regelt. Das Land ist insoweit in fünf Versorgungsgebiete entsprechend den Regierungsbezirken eingeteilt. Je 40.000 Einwohner steht eine Beratungsfachkraft bzw. ein(e) staatlich anerkannte(r) Arzt/Ärztin für die Beratung zur Verfügung, wobei den Beratungsstellen mindestens 75 % des Angebots vorbehalten sind. Ziel unserer Politik war und ist, Nordrhein-Westfalen zum kinderfreundlichsten Bundesland zu gestalten. Deshalb haben wir beschlossen, die Kindertageseinrichtungen flächendeckend zu Familienzentren auszubauen, um umfassende Beratungs- und Hilfeangebote an zentralen Punkten anbieten zu können. Dieses Vorhaben ist in 2006 erfolgreich angelaufen und wir wollen bis 2012 rund 3.000 Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren ausbauen.

Darüber hinaus haben wir die Betreuungsplätze für Unterdreijährige entscheidend ausgebaut: Ende dieses Jahres werden über 100.000 Betreuungsplätze für Unterdreijährige zur Verfügung stehen, gegenüber der von Rot-Grün hinterlassenen Ausgangslage von 11.800 Plätzen haben wir das Platzangebot mehr als verachtfacht. Diesen Ausbau wollen wir weiter planvoll vorantreiben. Bis 2013 werden wir mit unserem Ausbauprogramm den Eltern in Nordrhein-Westfalen rund 144.000 U3-Plätze zur Verfügung stellen. Dies sind ebenso entscheidende Maßnahmen, um Kinderwünsche unabhängig von beruflichen Laufbahnen zu machen und so auch dazu beizutragen, dass Entscheidungen im Falle ungeplanter Schwangerschaften insbesondere nicht an Karriereplanungen gemessen werden.

Ziel unserer Politik ist es, junge Menschen mit Kinderwunsch so weit wie möglich zu unterstützen und auch in Konfliktsituationen Hilfe und Beratung zu gewährleisten, um werdende Eltern zu ermutigen, sich für ein Leben mit Kind zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Orth