Wie rechtfertigen sie, dass das Tierschutzgesetz 24 immer noch die Kastration ohne Betäubung und med. Nachversorgung und die Amputation von Gliedmaßenteilen etc. zur Passung ins Haltesystem genehmigt?

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Frage von Henriette L. •

Wie rechtfertigen sie, dass das Tierschutzgesetz 24 immer noch die Kastration ohne Betäubung und med. Nachversorgung und die Amputation von Gliedmaßenteilen etc. zur Passung ins Haltesystem genehmigt?

Sehr geehrter Herr Schaluschke,

den Ausblick einiger Punkte dieses Gesetztes habe ich mit großer Enttäuschung gelesen. Es hat sich nahezu nichts getan außer Kompromisse für die Landwirte - daher scheint die Bezeichnung TierNUTZgesetz treffender!

Wie kann es sein, dass die Kastration von Jungtieren (jünger als eine Woche und idR. mit 3 Tagen) noch immer genehmigt wird? Hinzukommt, dass dies oftmals ohne richtige Betäubung stattfindet und die Ferkel und Lämmer sich danach selbst überlassen werden. Die Ferkel werden dann noch in den Brutkasten der Sau gesteckt und landen in Urin, Kot & Bakterienparardies und werden schlimmstenfalls erquetscht. Wie kann dort weggesehen werden?

Auch die viel zu kleinen Flächen in der Massentierhaltung werden nicht angegangen. Stattdessen werden den Tieren Gliedmaßen (Klauen, Krallen, Schwänze) abgezwickt und die Eckzähne geschliffen. Was rechtfertigt diese Modifizierung an Lebewesen statt ihren Lebensbedingungen?

Was tun Sie und ihre Kolleg:innen dagegen?

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