Frage an Roland Gewalt bezüglich Innere Sicherheit

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Frage von Hans-Joachim B. •

Frage an Roland Gewalt von Hans-Joachim B. bezüglich Innere Sicherheit

1. Luftsicherheitsgesetz

Im Paragraph 7 des LuftSiG werden Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten gefordert.
in Paragraph 17 des gleichen Gesetzes ist geregelt, daß es einer vom Bundesrat bestätigten
Durchführungsverordnung bedarf. Diese gibt es derzeit nicht, Herr Schily hat dennoch
die Regierungspräsidien angewiesen, sofort mit ZÜP zu beginnen. Das führt zu einer
völlig unübersichtlichen Situation, da keiner weiß, was geprüft werden soll, was es
kosten soll und dergleichen.
Werden Sie im Falle eines Wahlgewinnes diesen Rechtsbruch stoppen und werden Sie
sich dafür einsetzen, daß Piloten von Kleinflugzeugen von dieser Pflicht zur
Zuverlässigkeitsüberprüfung ausgenommen werden?

Alle Piloten müssen sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung(ZÜP) nach LuftSiG unterziehen lassen.
Dies ist auch kostenpflichtig. Die Untersuchung soll periodisch wiederholt werden.
Sind Sie der Meinung, dass ein solcher Globalverdacht angemessen ist?
Wird dadurch nicht der Grundsatz "in dubio pro reo», und damit unser Rechtsverständnis ausgehebelt?
Sollte nicht ein gewisser Anfangsverdacht wenigstens die ZÜP rechtfertigen?

2. Flugbeschränkungen über Regierungsviertel Zitat 24. Juli 2005, BMVBW Nr.: 260/2005 Bundesverkehrsminister Stolpe:

"Der Absturz des Ultraleichtflugzeugs, der keinen terroristischen Hintergrund hat, unterstreicht die Bedeutung des Luftsicherheitsgesetzes. Damit hat die Bundesregierung die große Mehrheit der Sicherheitslücken im Bereich der Luftsicherheit bereits geschlossen. Durch den Vorfall am Freitag in Berlin haben wir neue Hinweise erhalten, wie die Sicherheit im Bereich der Kleinflugzeuge weiter verbessert werden kann.
Wir werden über dem Regierungsviertel ein Flugbeschränkungsgebiet für Sichtflüge einrichten. Damit verbieten wir Hobbypiloten und Privatfliegern, den markanten Innenstadtbereich rund um Reichstag und Kanzleramt zu überfliegen. In bin mir mit dem Bundesinnen- und dem Bundesverteidigungsminister darüber einig, dass wir kurzfristig diese Flugbeschränkungen durchsetzen.
Bund und Länder müssen gemeinsam handeln. Für die Länder bedeutet das, dass sie prüfen müssen, wie kleine Flughäfen und Landeplätze besser gegen unberechtigten Zugang zu schützen sind. Dazu zählen etwa das unbefugte Betreten der Fluggelände und verbesserte Personenkontrollen.
Außerdem schlage ich eine bessere Sicherung von Flugzeugen gegen unberechtigte Nutzung vor. Wir werden technische Maßnahmen am Flugzeug vorschreiben, die die Benutzung nur durch Berechtigte ermöglichen. Dies können zum Beispiel verpflichtende Krallen an den Rädern sein.
Ferner werden wir auch Sport- und Hobbyflieger verpflichten, in besonderen sicherheitsrelevanten Gebieten den Funkkontakt mit der Flugsicherung zu halten. Bisher konnte dieser Personenkreis kurz nach dem Start seine Funkgeräte abschalten.
Gleichzeitig lasse ich prüfen, ob wir die Ausrüstung mit Transpondern auch für alle kleineren Flugzeuge zur Pflicht machen. Damit wird die Radarerfassung generell verbessert. Allerdings sind hier noch eine Reihe von technischen Fragen zu klären.
Die Zuverlässigkeitsprüfung für Piloten, die wir mit dem Luftsicherheitsgesetz eingeführt haben, hat sich bewährt. Die Länder, die für die Umsetzung zuständig sind, sollten nun ihre Anstrengungen zur Überprüfung der rund 30.000 Sportpiloten verstärken.
Insgesamt ist Deutschland bei der Luftsicherheit sehr gut aufgestellt. Die Bundesregierung hat nach dem 11. September 2001 alle bisher als notwendig erkannten Maßnahmen ergriffen, um die Bevölkerung gegen die Bedrohung aus der Luft zu schützen. Mit dem Nationalen Führungs- und Lagezentrum in Kalkar, das die Überwachung des deutschen Luftraums koordiniert und gezielte Maßnahmen einleiten kann, stehen in Deutschland alle wichtigen Instrumente für die Gefahrenabwehr aus der Luft zur Verfügung."

Sind Sie der Meinung, dass solche Maßnahmen gegenüber unbescholtenen Staatsbürgern (von Privatpiloten ist in Deutschland nachweislich noch nie eine Gefahr ausgegangen) angemessen sind?

PS: Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es in der DDR alles was sich Herr Stolpe vorstellt bereits gegeben hat. Erdacht und
ausgeführt durch das Ministerium für Staatsicherheit, incl.jährlicher Überprüfung der Piloten. Sollen die Maßnahmen des Ministeriums für Staatsicherheit
so doch noch zu späten Ehren kommen?

3. JAR-FCL

Am 1. Mai 2005 trat in Deutschland JAR-FCL 3 in Kraft, welche die Lizenzierung für
Privatpiloten regelt. Als Europäische Regelung gedacht, wurde diese jedoch in
Deutschland wesentlich schärfer formuliert, als der englische Originaltext, was dazu
führt, daß Piloten bei minimalen medizinischen Ereignissen teure bürokratische
Verfahren über sich ergehen lassen müssen. Durch diese Vorschriften ist der Bestand
des Luftsports in Deutschland ernsthaft gefährdet.

Werden Sie sich für Regelungen einsetzen, die dem Verhältnis Arzt/Pilot wieder mehr
gerecht wird, so daß der Arzt über die Tauglichkeit eines Piloten entscheiden kann.
Werden Sie die überzogenen Gesundheitsanforderungen wieder auf ein praxisgerechtes
Maß zurücknehmen?

PS: Der leitende Mediziner des Luftfahrtbundesamtes, Dr. Kirklies, vor den Teilnehmern
des 14. Fliegerarztlehrgangs der Akademie für Flug und Reisemedizin:
„Fliegerärzte sind für uns nichts - ich korrigiere, gar nichts“ und
„Fliegerärzte haben keine Rechte – nur Plichten“ (Quelle: Fliegerärzte Westfalen)
Wieviel ist dann wohl der betroffene Luftsportler aus Sicht des Dr. Kirklies wert?
Weniger als nichts?

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