Frage an Roland Gewalt bezüglich Innere Sicherheit

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Roland Gewalt
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Frage von Sebastian J. •

Frage an Roland Gewalt von Sebastian J. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Gewalt,

dieses Jahr bin ich vergleichsweise häufig geflogen; jedesmal habe ich mich dabei geärgert, daß man im Handgepäck nur noch Flüssigkeiten, Cremes etc. in Behältern bis max. 100 ml mitnehmen darf, die dann alle zusammen auch noch in eine Plastiktüte mit 1 l Inhalt passen müssen. Das heißt insbesondere, daß man - mit Ausnahme von teuren Fluglinien wie Lufthansa oder BA - grundsätzlich überhöhte Flughafenpreise zahlen muß, wenn man etwas trinken möchte. Diese Einschränkung wird allgemein mit "Sicherheit" begründet. Dazu zwei Fragen:

- Wie erhöht diese Einschränkung die Sicherheit? Wie viele Straftaten wurden dadurch verhindert?

Mir erscheint diese Maßnahme sehr unverhältnismäßig - kaum zusätzliche Sicherheit (Auch in 100 ml ließen sich Gifte, Bombenbaumittel, und andere unerlaubte Güter transportieren!) und unglaublich viel zusätzlicher Aufwand, längere Schlangen an den Kontrollen und große Einschränkungen für alle Passagiere.

- Wer ist für diese Vorschriften verantwortlich, bzw. wer wäre in der Lage, diese wieder zurückzunehmen?

Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian John

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CDU

Sehr geehrter Herr John,

ich stimme Ihnen zu, dass an der Erforderlichkeit der derzeitigen Bestimmungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck erhebliche Zweifel bestehen.
Aus diesem Grund hat das Europäische Parlament und hier besonders der Koordinator der EVP-ED-Fraktion im Verkehrsausschuss, Dr. Georg Jarzembowski, schon früh reagiert und die Kommission mehrfach zur Überarbeitung der entsprechenden Verordnung aufgefordert.

Bereits 2007 hat das Europäische Parlament für einen Antrag der EVP-ED-Fraktion auf Aufhebung der Verordnung zur Kontrolle von Flüssigkeiten im Handgepäck gestimmt.

Derzeit prüft die Europäische Kommission diese Regelungen im Rahmen einer internen Evaluierung. Diese wird spätestens 2010 abgeschlossen sein und kann zu einer Neuregelung oder gänzlichen Aufhebung der Vorschriften führen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleibe,

mit freundlichen Grüßen,

Roland Gewalt