Frage an Roland Mair bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Roland Mair
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Frage an Roland Mair von Werner K. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Mair,

wie Sie ja wissen leiden die Anwohnerinnen und Anwohner in Klosterlechfeld sehr unter der Lärmbelastung! (B17 + Jagdbombergeschwader) Nun meine Frage an Sie welche Anstrengungen unternehmen Sie um den Lärmschutz in Klosterlechfeld an der B17 zu verbessern? Planen Sie z. B. die Aufstellung einer Lärmschutzwand? Gerade in Zeiten, in denen die baldige Fertigstellung nach Landsberg erreicht ist. wäre die Anbringung einer Lärmschutzwand dringende angebracht, da der Lärmschutzwall bei weitem nicht ausreichen ist!

Über eine baldige Beantwortung meiner Frage danke ich Ihnen schon heute!

Mit freundlichen Grüßen

Werner Kittel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kittel,

ich kann nachvollziehen und nachfühlen, wie man sich fühlt, wenn man im Umfeld der B17 wohnt. Ich selbst wohne in Stadtbergen und wir kämpfen seit Jahren für einen Lärmschutz an der B17, der nun bald realisiert wird, nach jahrelangem Engagement der Bürger, des Stadtrates und Verwaltung. Für die Finanzierung der Lärmschutzmaßnahme ist für die B17 der Bund verantwortlich. Es gibt jedoch unterschiedliche Maßnahmen, die berücksichtigt werden können. Lärm muss bei Entstehen verhindert werden, hier sind die Autohersteller und vor allem die Autoreifenhersteller gefordert, die nun endlich gefordert sind dort ihre Forschung aufzunehmen und leisere Autos zu entwickeln. Nachdem auf diesem Feld noch einige Jahre ins Land gehen werden, ist es notwendig beim Bau auf Maßnahmen zu achten:
- Offenporiger Asphalt zur Vermeidung von Lärm: Testen Sie die Strecke zwischen Göggingen (Eichleitnerstraße) und Göggigen (Gabelsberger Str. ), sie werden ein viel leiseres Geräusch wahrnehmen.
- Aktiver Lärmschutz wie Schutzwälle und Lärmschutzwände resultieren aus dem
Planfeststellungsverfahren, dort kann sicherlich mehr getan werden, es hängt im wesentlichen von den Beteiligten und derem Engagement ab.
- Neben dem aktiven Lärmschutz kann man auch für die betroffene Wohnbebauung
per Beschluss passiven Lärmschutz (z.B. Fenster) anordnen.
- auch eine Tempobegrenzung zu bestimmten Zeitabschnitten oder permanent ist
möglich (siehe auch Begrenzung im Bereich Lagerlechfeld)

Nun sollte man sich die Streckenabschnitte im Detail ansehen und prüfen, welche Maßnahmen dort geplant sind. Desweiteren gibt es Zukunft (wie in der Vergangenheit) Entwicklungen, die man heute noch nicht absehen kann.

Falls Sie es wünschen, können wir gemeinsam bei den verantwortlichen Behörden nachfragen, wie es in Gänze oder in Teilen in ihrem Bereich geplant ist.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Mair