Frage an Roland Zielke bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Roland Zielke
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Frage von Friedrich B. •

Frage an Roland Zielke von Friedrich B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Prof. Zielke.

Warum gibt es keine Gleichstellung von Patient und Arzt?

Warum wird die Patientenakte (das Unikat!) nicht so gesichert, dass sie nicht manipulierbar ist.

Warum gibt es nicht wirklich unabhängige Schlichtungsstellen und Gutachter, staatlich angestellt, finanziert und kontrolliert??

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Baltes,

ich danke für ihre Frage via Abgeordnetenwatch. Wegen der Feiertage komme ich erst heute zu einer Antwort.

Sie stellen mir drei sehr knappe "warum"-Fragen. Leider geht aus Ihren Fragen nicht hervor, ob bei Ihnen eine persönliche Betroffenheit bzw. ein konkretes Ereignis im Hintergrund steht oder ob allgemeines Interesse des politisch interessierten Bürgers Anlass für Ihre Fragen ist.
Offene "warum"-Fragen sind schneller gestellt als beantwortet. Man kann sie in sehr unterschiedlicher Ausführlichkeit beantworten, von ebenso knappen Formulierungen bis hin zu buchähnlichen Elaboraten. Ich kenne ihre diesbezügliche Erwartungshaltung nicht.
Ebensowenig kenne ich das Maß an Vorinformation, über die Sie bereits verfügen. Möglicherweise wissen Sie über das Thema Arztrecht/Arzthaftung etc. schon jetzt viel mehr als ich, und meine Antworten würden Sie langweilen, zumal ich kein Experte auf den genannten Gebieten bin.
Kurzum, ich befürchte, dass ich aus verschiedenen Gründen die Fragen mindestens teilweise nicht für Sie befriedigend beantworten kann.

Zur ersten Frage: Da muss ich in der Tat, so leid es mir tut, um Präzisierung bitten, was für eine Art von "Gleichstellung" Sie meinen (juristisch, psychologisch, ...???). So bitte ich um Nachsicht, dass ich auf diese Frage (noch) nicht eingehe.

Zur zweiten Frage: Ich glaube, dass es nie, auch durch die technisch ausgeklügeltsten Vorkehrungen, ganz ausgeschlossen werden kann, dass Akten nachträglich verändert oder verfälscht werden können. Auch die Speicherung auf gesicherten Festplatten oder Ähnlichem bietet keine absolute Garantie. Trotzdem sollte man natürlich Akten so gut sichern wie möglich bzw. wie im klinisch-medizinischen Ablauf praktikabel.
Im Übrigen sollte man nicht vergessen, dass das Verfälschen von Patientenakten immerhin strafbar ist. Ich glaube, es ginge zu weit, wenn man das medizinische Personal in Bezug auf Aktenmanipulation unter Generalverdacht stellen würde.

Zur dritten Frage: Unser derzeitiges System von Schlichtungsstellen und Gutachtern hat seine historischen Bedingtheiten, die man durchaus hinterfragen kann. In den USA werden Streitigkeiten um Kunstfehler, aufgrund anderer historischer Entwicklungen und Traditionen, oft wesentlich konfrontativer ausgetragen als bei uns. Was ist besser?
Ob Schlichtungsstellen und Gutachter, die staatlich angestellt und finanziert werden, deshalb garantiert "wirklich unabhängig" wären, da habe ich Zweifel. Auch der Staat kann Interessen haben... Wer soll die kontrollierende Instanz sein, die diese staatlichen Schlichtungsstellen und Gutachter kontrolliert - der Staat selbst oder wiederum von ihm installierte Obergutachter, oder staatlich lizenzierte NGO´s? Irgendwo beißt die Katze sich in den Schwanz. Es ist naiv zu glauben, je mehr Befugnisse der Staat selbst übernehme, umso besser werde das Ergebnis für die einzelnen Staatsbürger sein.
In unserem System gibt es längst eine Instanz, die den Schlichtungsstellen auf die Finger sehen kann, nämlich die unabhängige Justiz. Die ist ein Teil des Staates, und so unabhängig, wie ein solcher Teil irgend sein kann. Jeder kann sie anrufen.

Mit freundlichen Grüßen
Roland Zielke