Frage an Rolf Geffken bezüglich Innere Sicherheit

Rolf Geffken
DIE LINKE
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Frage von Sandra S. •

Frage an Rolf Geffken von Sandra S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Geffken,

wie ich durch Zufall gehört habe wurde ein direkt Kandidat, der Partei der LINKEN im Kreis Rotenburg aufgrund einem in der Presse veröffentlichten Bericht, in der es um die Vorstellung und die Ziele der einzelnen Kandidaten ging, fristlos Gekündig.

Soweit ich das Gessetz kenne ist dies, sollten K E I N E exlitziten Namen zum Nachteil von Firmen/Personen veröffentlicht/genannt werden, jedoch verboten. Oder habe ich das Gesetz da falsch verstanden?

Weiter irritiert es mich das über diese eindeutige "Grundrechts-Verletzung" nicht berichtet wird, weder Pressestellen noch sonstige. Was mich auch überrascht ist, dass auch von den anderen Partein, hier zu nichts sagen bzw. sich solidarisch mit dem Kandidaten zeigen.

Müßen jetzt alle "Kandidaten", welche sich für ein öffendliches Amt bewerben, Angst um Ihren "waren" Job haben? Nur weil Sie eftel. etwas sagen was Ihren "aktuellen" Arbeitgebern nicht passt?

Müssen wir als Wähler jetzt noch mehr Angst haben, das "zukünftige" Komunal/Lantagsabgeordnete nur noch nach dem "Mund" der GROßEN reden und handel? Nur weil Mitglieder sich nicht mehr trauen sich aufstellen zulassen, auf grund des vieleicht drohnenden sozialen Abstiegs?

Wie wollen Sie desweiteren gegen solche Praktigen vorgehen? Welche sich ja eigenlich nicht nur im Bereich der Politik abspielt sondern auch in ähnlicher Form in allen teilen von Firmen abspielt. Beispiel: eine große Handleskette, verhinderte mit Entlassungen, Abmahnungen, zum Teil erfolgreich die Gründung eines Betriebsrates!)

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Schmidt,

über den Fall des Direktkandidaten Wilfried Ganguin ist in der Presse (u.a.. Weser-Kurier) berichtet worden. Allerdings nicht ausreichend. Einige Lokalblätter - so wieder die Niederelbe-Zeitung (s. meine Antwort zu dieser Zeitung weiter unten) - berichtete aber wieder b e w u s s t nicht. Der Fall, bei dem das Arbeitsverhältnis wegen des Inhalts einer Kandidatenvorstellung gekündigt wurde, ist deshalb so wichtig, weil hier nicht nur eine Diskriminierung wegen politischer Betätigung und einer Meinungsäussserung vorliegt sondern ein Eingriff in einen verfassungsrechtlich relevanten Vorgang: Hier hat sich der Direktkandidat zu einem Landesparlament - wie andere Kandidaten auch - in einem Presseorgan dem Wahlvolk persönlich vorgestellt. Wenn so eine Vorstellung sanktioniert wird, dann wird der Nerv des parlamentarischen Systems getroffen. Jeder Wahlbewerber für zB das Amt in einem Betriebsrat geniesst Kündigungsschutz. Der Direktkandidat zu einem deutschen Parlament nicht. Umso mehr aber sind dann die Verfassungsorgane selbst aufgerufen, sich vor den Betroffenen zu stellen. Allen voran der niedersächsiche Landtagspräsident. Diese Kündigung geht alle an. Nicht nur etwa Mitglieder der LINKEn. Das Arbeitsgericht Verden hat übrigens in der Sache Termin anberaumt für Freitag den 25.1.2008, 10.20 Uhr, Bürgermeister-Münchmeyer-Strasse 4, Verden. Die Verhandlung ist öffentlich.

Beste Grüsse
Dr. Rolf Geffken