Frage an Rolf Mützenich bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Portrait von Rolf Mützenich
Rolf Mützenich
SPD
96 %
411 / 429 Fragen beantwortet
Frage von Werner S. •

Frage an Rolf Mützenich von Werner S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Dr. Mützenich,

die Sitzungen des Finanzausschusses zum JStG 2020 finden gerade statt. Der § 20 Abs. 6 Satz 5 wird am 1.1.2021 wirksam. Der Bundesrat hat eine Empfehlung verabschiedet sowohl Satz 5 als auch Satz 6 zu streichen. Außerdem wurde eine Verfassungsklage eingereicht.

Der Satz 5 führt im Regelfall zu einer Steuerlast größer 100%. Termingeschäfte in relevantem Umfang sind damit nicht mehr möglich. Die exzessiven Steuerforderungen kommen einem Verbot gleich.

Die Argumente hinsichtlich Verfassungswidrigkeit der Regelung sind erdrückend. Sie ist m.M.n. unvereinbar mit
Art 1 GG in Verbindung mit Art 20 GG wegen potentieller Besteuerung des Existenzminimums,
Art 2 GG wegen Außerkraftsetzung der Vertragsfreiheit im Derivatebereich und
Art 3 GG weil Vorgänge, die zu gleichen wirtschaftlichen Ergebnissen führen, völlig unterschiedlich besteuert werden.

Die Begründung für diese Gesetzeserweiterung, dass nämlich Kapitalanleger durch steuerliche Abschreckung vor Verlusten geschützt werden sollen, ist besonders deshalb irritierend, weil das Gesetz Absicherungsstrategien erschwert.

Würden Sie sich in Ihrer Funktion als Vorsitzender der SPD Fraktion dafür einzusetzen, dass diese Regelung im Rahmen des JStG 2020 gestrichen wird?

Mit freundlichen Grüßen
W. S.

Portrait von Rolf Mützenich
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schiele,

vielen Dank für Ihre Frage. Nach bereits verschiedenen Fragen zu diesem Thema an meine Kollegen Lothar Binding und auch Metin Hakverdi oder Natascha Kohnen aus dem bayrischen Landtag dürfte es Sie nicht überraschen, dass die SPD-Fraktion hinter der Begrenzung der Verlustverrechnung für Termingeschäfte steht. Damit ist aber keinesfalls ein Verbot verbunden, auch Ihre Verluste gehen Ihnen nicht verloren, sondern werden lediglich auf mehrere Jahre verteilt, sofern sie größer als 10.000 Euro sind. Eine umfassende Stellungnahme, auch zu verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, finden Sie bei meinem Kollegen Lothar Binding: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lothar-binding/fragen-antworten/327679

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Rolf Mützenich
Rolf Mützenich
SPD