Frage an Rolf Schwanitz bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Rolf Schwanitz
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Frage von Uwe N. •

Frage an Rolf Schwanitz von Uwe N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schwanitz,

angesichts der momentanen Situation in verschiedenen afrikanischen Staaten wird von der Politik viel über Demokratie und Freiheitsrechten gesprochen. Auch wird die Sperrung des Internets durch den Verbündeten der westlichen Demokratien Mubarak als eine Maßnahme von Diktatoren bezeichnet und über die Möglichkeit selbiges in Staaten der westlichen Demokratie zu tun. Über diese Diskussion bin ich etwas verwundert, denn es ist doch tägliche Praxis in unserer Republik.

Meine Favoritenliste ist von youtube für deutsche Nutzer gesperrt worden. Also nichts anderes als was Mubarak und seine Leute gemacht haben. Grund gibt es also keinen, dieses anzuprangern.

Frage: Warum werden diese Sperrungen in Deutschland zugelassen und wie begründet man dieses?
Pornoseiten sind wohl für Kinderschänder noch zugängig, wenn ich richtig informiert bin.

Frage: Ist Deutschland durch diese Sperrung auch eine Diktatur?

Vielen Dank für die Antworten.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Neumann,

der ehemalige ägyptische Herrscher wollte durch die Sperrung von E-Mail-Diensten und sozialen Netzwerken im Internet bis hin zur kompletten Sperrung des Internets, die zeitweilige Abschaltung des Mobilfunks und auch durch die Störung des Telefon-Festnetzes die Kommunikation unter den Demonstranten und die Verbreitung von Informationen verhindern. Ein solches Verhalten des Staates ist mir in Deutschland - anders als von Ihnen behauptet - nicht bekannt.

Ich kann nicht beurteilen, um welche Inhalte es bei Ihrer Favoritenliste geht. Wenn es sich um Musik, Videos oder Filme handelt, werden diese häufig wegen Urheberrechtsverletzungen vom Betreiber des Internetdienstes selbst gesperrt. Für den deutschen Markt kontrolliert beispielsweise die Gema die Einhaltung von Urheberrechten im Musikbereich. Die Gema vertritt nach eigenen Angaben mehr als 60.000 Komponisten, Textautoren und Musikverleger sowie mehr als eine Million Rechteinhaber aus aller Welt. Werden deren Produkte ohne Genehmigung beispielsweise bei Youtube veröffentlicht, kann die Gema eine Sperrung verlangen. Ähnlich kann die Filmindustrie verfahren, wenn deren Produkte ohne Erlaubnis veröffentlicht werden. Diese Maßnahmen werden also nicht von der Regierung veranlasst, sondern von den Diensteanbietern selbst durchgeführt, dienen dem Schutz von Rechten und stellen keine Einschränkung der Meinungsfreiheit dar.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Schwanitz