Frage an Rolf Stöckel bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Rolf Stöckel
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Frage an Rolf Stöckel von Thomas N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Stöckel,

wie stehen Sie zur geplanten Vorratsdatenspeicherung?
Ich sehe dadurch völlig unsinnig und willkürlich die Grundrechte verletzt.
Richtet man damit nicht mehr Schaden an, als die (vermeitliche) Bedrohung durch Terroristen jemals ausrichten könnte?

Gruss,
Thomas Nagel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Nagel,

Kommunikation per Telefon, Handy, Fax und E-Mail ist heute Alltag, der es mit sich bringt, dass diese technischen Möglichkeiten auch von Straftätern genutzt werden.

Die vom Grundgesetz geschützte Freiheit der vertraulichen Telekommunikation findet dort eine Grenze, wo es um die Aufklärung schwer ermittelbarer Kriminalität und die Verfolgung von Straftätern geht. Diese Aufgabe nimmt der Staat im Interesse des Schutzes und der Sicherheit seiner Bürger wahr - die Telekommunikationsüberwachung ist hierfür ein unverzichtbares Mittel. Sie hat aber dort ihre Grenze, wo es um den Kernbereich privater Lebensgestaltung geht, den es auch bei der Telekommunkationsüberwachung zu schützen gilt. Sie ist unzulässig und hat zu unterbleiben, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass durch sie allein Erkenntnisse aus dem privaten Bereich erlangt würden.

Die Einführung der so genannten Vorratsdatenspeicherung dient der Umsetzung von EU-Vorgaben. Vorgesehen ist lediglich eine Speicherung der Verkehrsdaten, d.h. im Wesentlichen die genutzten Rufnummern und Kennungen, die Uhrzeit und das Datum der Verbindungen sowie - bei der Nutzung von Mobilfunkgeräten - die Standorte bei Beginn der Mobilfunkverbindung. Das sind Daten, die von den Telekommunikationsunternehmen schon heute überlicherweise gespeichert werden.

Strafverfolgungsbehörden sollen eine Datenauskunft zum Zwecke der Strafverfolgung grundsätzlich nur aufgrund richterlicher Anordnung erhalten können. Die EU-Richtlinie soll entsprechend den Vorgaben des Deutschen Bundestages nur mit der Mindesspeicherungsfrist von sechs Monaten umgesetzt werden. Diese Mindestfrist ist eine vom Bundestag wirksam unterstützter Verhandlungserfolg der Regierung auf EU-Ebene.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Stöckel