Frage an Ronald Pofalla von Albert R. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Pofalla,
zunächst mal.. das Thema" IHK-Zwangsmitgliedschaft" kann man im Betreff gar nicht anklicken.
Das scheint also nicht zu Ihrem bevorzugten Themen-Kreis zu gehören.
Ich versuche es trotzdem:
Im Jahr 2006 habe ich meine 1-Mann-GmbH stillschweigend vorübergehend "eingeschläfert", weil damit kein Gewinn mehr zu erzielen war. Im Gegenteil: Es kamen 2006 und 2007 nur Verluste heraus.
Dennoch - einer macht immer noch Gewinn - nämlich die IHK, die mir ungerührt nun eine Mahnung schickt über exakt € 300,00 an Beiträgen, die ich für 2006 und 2007 nun zu zahlen hätte.
Ich selbst kann mir die Stillegung der GmbH nicht leisten, weil auch dieses zu hohe Gebühren zur Folge hätte - deshalb lasse ich sie nun auf der Erfolglosigkeits-Basis "auslaufen."
Wie lange, sehr geehrter Herr Pofalla, muß ich noch bei dem IHK-Verein bleiben, dem ich gar niemals beitreten wollte?
Hätte ich nicht noch einen anderen Berufszweig, mit dem ich mein Geld verdienen kann, so müßte ich die IHK-Beiträge als "Zusatzbelastung" beim HARTZ-IV-Geld anmelden.. Ginge das?
Ich bin sehr an einer Antwort interessiert.
Mit freundlichem Gruß
Albert Rieder
Sehr geehrter Herr Rieder,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. Juni 2008.
In der Koalitionsvereinbarung ist eine Aufhebung der IHK-Pflichtmitgliedschaft nicht vorgesehen. Die Gründe, die für eine Beibehaltung der IHK-Pflichtmitgliedschaft sprechen, finden Sie in meiner E-Mail an Abgeordnetenwatch vom 9. Juni 2008, auf die ich Sie gerne hinweisen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla MdB