Frage an Ronald Pohle bezüglich Wirtschaft

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Ronald Pohle
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Frage von Antje L. •

Frage an Ronald Pohle von Antje L. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Pohle,

Sie zitieren Martin Luther auf ihrer Homepage und können trotzdem das sächsische Vergabegesetz gutheißen? Denken Sie nicht, dass er Wert auf die Verankerung der Menschenrechte legen würde? Kann einer christlichen Staatsregierung die weltweite Gerechtigkeit so gleichgültig sein?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Lanzendorf,

gerade Martin Luther war der Begründer der „Zwei-Reiche-Lehre“, welche kurz in dem Satz: Gib Gott, was Gottes ist und gib dem Kaiser, was des Kaisers ist. zusammenzufassen ist. Mit anderen Worten unsere irdischen Gesetze müssen den irdischen Gegebenheiten entsprechen und mit dem nötigen guten Willen nähern wir uns ganz langsam den Ansprüchen göttlicher Gerechtigkeit an.
So leicht will ich es mir aber nicht machen, deshalb eine etwas komplexere Antwort auf Ihre Frage.

Die Funktion eines Vergabegesetzes ist es, die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der Schwellenwerte der EU-Vorschriften so zu regeln, dass sie transparent, handhabbar und verantwortungsvoll umgesetzt werden kann. Diesen Anspruch erfüllt das von mir mit erarbeitete Sächsische Vergabegesetz nach einhelliger Ansicht aller an der Auftragsvergabe beteiligter Seiten, der Vertreter der Vergabestellen und der Auftragnehmer in Handwerk und Gewerbe, in hohem Maße.

Das Gesetz ist verständlich und beschränkt sich auf die Regelungen, die für die Auftragsvergabe unbedingt notwendig sind. Es erhöht die Rechtssicherheit der Beteiligten und es macht eine Auftragsvergabe möglich, die verantwortungsbewusst mit den vom Steuerzahler erwirtschafteten öffentlichen Mitteln umgeht. Es gibt den öffentlichen Auftraggebern aber durchaus die Freiheit, Kriterien in die Auftragsvergabe einzubeziehen, die Ihnen hinsichtlich der speziellen Auftragsgegenstände wichtig erscheinen.
Kommunen können ökologische, auf Nachhaltigkeit orientierte Vergabekriterien einbeziehen. Leipzig beispielsweise verordnete sich selbst, dass alle neuen öffentlichen Gebäude im Passivhausstandard zu errichten sind. Das ist erlaubt und ehrenwert, führt aber in der prekären finanziellen Situation der Stadt dazu, dass die dringend notwendigen Schulen und Kindertagesstätten nicht in vollem Umfang errichtet werden können, da in der Stadt die Eigenmittel für dieses, durch die Selbstverpflichtung besonders teure Bauen einfach nicht vorhanden sind. Das wiederum hat zur Folge, dass bereitstehende Fördermittel nicht in Anspruch genommen werden können. Leitragend sind dann die Kinder und Familien von heute.

Ein anderer Aspekt ist die Handhabbarkeit. Gesetze haben nur Wert, wenn sie umsetzbar und kontrollierbar sind. Das Vergabegesetz Nordrhein-Westfalens etwa, steckt voll guten Willens. Es enthält aber eine Reihe von Forderungen, die weder die Kommunen, noch die Auftragnehmer erfüllen und kontrollieren können. Mit der Folge, dass man sie weitest gehend ignoriert oder eben nicht investiert. Nicht von ungefähr beneiden uns die Vergabestellen anderer Bundesländer (nachzulesen unter www.vergabeblog)
Ein gutes Beispiel liefert auch der Mindestlohn. Im Gesetzgebungsverfahren wurde gefordert, Mindestlöhne in das Vergabegesetz zu integrieren. Wir verwahrten uns dagegen mit der Begründung, dass Lohnregelungen im Arbeits- und Sozialgesetzgebungsverfahren getroffen werden müssen und taten gut daran. Hätten wir einen Mindestlohn aufgenommen, der nicht dem inzwischen vom Bundestag beschlossenen Mindestlohn entsprochen hätte, wäre unser Vergabegesetz, kaum beschlossen, schon wieder überholt gewesen. Dies kann nicht im Interesse der sächsischen Bürgerinnen und Bürger sein.

Ich möchte mit einem weiteren Luther-Zitat meine Ausführungen beenden und hoffe, Ihnen die Ziele des Gesetzes und mein Intentionen dazu näher gebracht zu haben.
„Unrecht wird durch ander Unrecht nicht zu Recht gemacht.“

Ronald Pohle MdL

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