Frage an Ronald Schulz-Töpken von Marcel R. bezüglich Recht
Hi,
ich klicke hier gerade mal so die Antworten durch und finde Ihre Antwort zur Frage von Grit Wetzel ziemlich unbefriedigend. Da Sie selbst Polizeibeamter sind, hätte ich mir eine klare Positionierung betreffend des Beispiels, dass ein Mitarbeiter des Innensenators in einer Straftat wegen sexueller Belästigung von Minderjährigen betroffen war, gewünscht. Haben Sie keine Position hierzu, dass gerade ein Mitarbeiter der Innenverwaltung Kinder belästigt?
Gruß
Marcel Reichner
Sehr geehrter Herr Reichner,
ich denke, dass ich die Frage von Frau Wetzel ausreichend beantwortet habe. Es liegt mir fern, auf Dinge einzugehen, die allein der Spekulation unterliegen. Einzelfälle, die mir nicht bekannt sind, kann ich hier nicht kommentieren. Gleichwohl gilt aber natürlich für jeden Straftäter, dass er zur Verantwortung gezogen werden muss. Dabei ist es völlig unerheblich, wo dieser arbeitet. Das Opfer fragt nicht nach der Biographie des Täters.
Als Beamter in den Diensten des Berliner Polizeipräsidenten im Verwaltungsbereich und vorher bei der Berliner Feuerwehr bin ich seit vielen Jahren im Bereich des Dienstrechts für Beamte tätig. Daher kann ich Ihnen sagen, dass Sie sicher sein können, dass verurteilte Straftäter im öffentlichen Dienst durch das Disziplinarrecht noch einmal die Folgen von verübten Straftaten zu spüren bekommen. Dies kann im Einzelfall je nach Schwere der Tat und Höhe der rechtskräftigen Verurteilung bis zur Entfernung aus dem Dienst führen. Ich denke, dass der Staat an dieser Stelle ausreichend für Restriktion gesorgt hat.
Ich weise noch einmal darauf hin, dass mir der Schutz der Opfer wichtiger ist als der der Täter. Das Thema Opfer-Täter-Ausgleich ist hier sehr wichtig. Der Weiße Ring engagiert sich auf diesem Gebiet vorbildlich.
Diese Ausführungen sollen meine bisherige Antwort ergänzen und vertiefen.
Es grüßt Sie
Ronald Schulz-Töpken