Frage an Ronny Schmidt bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ronny Schmidt
DIE LINKE
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Frage von Frank P. •

Frage an Ronny Schmidt von Frank P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

1. Was halten Sie von einem "bedingslosen Grundeinkommen"?

2. Wie stehen Sie zu folgendem Sachverhalt:
Aus gutem Grund dürfen in Deutschland Betäubungsmittel nur durch den Apotheker an Patienten abgegeben werden. Dieses gilt derzeit leider auch in besonderen Notfällen von vernichtenden Schmerzen oder schwerster Atemnot außerhalb der Öffnungszeiten von Apotheken, so dass es hier häufig zu einer Versorgungslücke kommt. Ärzte müssen Betäubungsmittel vorab schriftlich rezeptiert haben. Das Rezept muss vor Auslieferung in der Apotheke vorliegen.

Ärzte dürfen Betäubungsmittel nur unmittelbar persönlich am Patienten anwenden, dürfen sie dem Patienten aber auch im Notfall niemals zur dringend notwendigen weiteren Anwendung überlassen. Dies gilt auch, wenn die erreichbaren Apotheken diese Medikamente nicht vorrätig haben und die Medikamente damit auf dem gesetzlich vorgesehenen Wege nicht ausreichend zeitnah in der Häuslichkeit verfügbar sind. Die Überlassung von z. B. Opioiden - auch im Notfall gegen schwerstes Leiden - ist nach § 29 Abs. 1 Ziffer 1 Betäubungsmittelgesetz immer noch ein Straftatbestand, der mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird.

3. Wie stehen Sie zu den EU Absichten künftig auch gentechnisch manipulierte Futtermittel in Europa zu zu lassen?

4. Was halten Sie von dem Gedanken an die Stelle des Wehrdienstes einen Gesellschaftsdienst treten zu lassen?

5. Wie stehen Sie zu "deutlich mehr" direkter Demokratie?

Antwort von
DIE LINKE

1. Was halten Sie von einem "bedingslosen Grundeinkommen"?

Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) wird in meiner Partei sehr rege diskutiert. Ich gehöre dabei zu jenen, die sich dagegen aussprechen. Nicht, weil ich nicht für eine größere Verhandlungsmacht der ArbeitnehmerInnen und für mehr soziale Sicherung wäre. Sondern, weil m.E. zu befürchten ist, dass das BGE als eine überdimensionierte Heimprämie wirkt. Ich möchte nicht, dass man z.B. die schulische Förderung von schwierigen Jugendlichen unterlässt und dies mit ihren Anspruch auf BGE begründet. Ich stehe für Vollbeschäftigung und bin davon überzeugt, dass dieses Ziel mit dem BGE aufgegeben wird. Großen sozialen Standard und bessere Verhandlungsmacht der ArbeitnehmerInnen erreicht man mit folgenden Maßnahmen: Überwindung von HartzIV, Stärkung der Gewerkschaften, Ausbau der Sozialversicherungssysteme nach dem Prinzip der Bürgerversicherung und Anpassung derer Leistungen an Inflation und Produktivitätsfortschritt, Rückgriff auf die alte Rentenformel von 1992, Rücknahme der „Schuldenbremse“, Keynesianische Wirtschaftspolitik.

2.
Aus gutem Grund dürfen in Deutschland Betäubungsmittel nur durch den Apotheker an Patienten abgegeben werden. Dieses gilt derzeit leider auch in besonderen Notfällen von vernichtenden Schmerzen oder schwerster Atemnot außerhalb der Öffnungszeiten von Apotheken, so dass es hier häufig zu einer Versorgungslücke kommt. Ärzte müssen Betäubungsmittel vorab schriftlich rezeptiert haben. Das Rezept muss vor Auslieferung in der Apotheke vorliegen.

Ärzte dürfen Betäubungsmittel nur unmittelbar persönlich am Patienten anwenden, dürfen sie dem Patienten aber auch im Notfall niemals zur dringend notwendigen weiteren Anwendung überlassen. Dies gilt auch, wenn die erreichbaren Apotheken diese Medikamente nicht vorrätig haben und die Medikamente damit auf dem gesetzlich vorgesehenen Wege nicht ausreichend zeitnah in der Häuslichkeit verfügbar sind. Die Überlassung von z. B. Opioiden - auch im Notfall gegen schwerstes Leiden - ist nach § 29 Abs. 1 Ziffer 1 Betäubungsmittelgesetz immer noch ein Straftatbestand, der mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird.

Das finde ich falsch, weil ich davon überzeugt bin, dass eine kranke Person selbstbestimmt mit seiner Krankheit umgehen kann. Wenn eine Person über sehr starke chronische Schmerzen verfügt, muss er steten Zugang zu Opioiden haben. Seine Würde hat in diesem Fall Vorrang vor der Suchtvermeidung.

3. Wie stehen Sie zu den EU Absichten künftig auch gentechnisch manipulierte Futtermittel in Europa zu zu lassen?

Ich setze mich für ein Marktverschwinden von allen genmanipulierten Futter- und Nahrungsmitteln ein. Daher möchte ich ein Importverbot entsprechender Pflanzen sowie eine Label-Pflicht für Nahrungsmittel, die irgendeiner Form auf Basis von Genmanipulation hergestellt wurden. Analysekosten zur Feststellung von Genmanipulation bzw. Freiheit von dieser sind nach dem Nutznießer-Prinzip zu finanzieren. Dies würde die Genmanipulation sehr unattraktiv machen.

4.
Was halten Sie von dem Gedanken an die Stelle des Wehrdienstes einen Gesellschaftsdienst treten zu lassen?

Gar nichts. Ich bin gegen jede Form von Zwangsdiensten.

5. Wie stehen Sie zu "deutlich mehr" direkter Demokratie?

Ich bin für das besagte „deutlich mehr“: Das Begehrensquorum muss gesenkt (5%), seine Frist erweitert werden (auf 6 Monate), ein fair darstellendes Abstimmungs-Begleitheft muss zur Pflicht werden, Mediationsverfahren müssen bereits vor dem eigentlichen Beschluss stattfinden und alle Formen von Betroffenen inkludieren, der Geltungsbereich von Volks- und Bürgerentscheiden muss auf Großprojekte (hier obligatorisch) und auf Maßnahmen mit finanziellen Belang erweitert werden.