Frage an Roy Kühne

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Roy Kühne
CDU
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Frage von Odin P. •

Frage an Roy Kühne von Odin P.

Sehr geehrter Herr Dr. Kühne,
ich habe gelesen, dass Sie am 18.11.2020 dem sogenannten Infektionsschutzgesetz zugestimmt haben. Dieses Gesetz ermächtigt die Regierung NACHTRÄGLICH und zukünftig zu den uns allen bekannten Maßnahmen.
Diese Maßnahmen machen uns Hoteliers und Gastronomen, aber vor allem unseren Angestellten Angst, weil wir nun Zukunftsängste (es werden in dem Gesetz keine Entschädigungen erwähnt und schon jetzt spricht der DEHOGA von der Gefahr von bis zu 50 % Insolvenzen in dieser Branche) haben müssen, obwohl die Gastronomie so gut wie keinen Einfluss auf das Infektionsgeschehen hat, wie die Infektionszahlen, die wir seit der Schließung der Gastronomie haben, zeigen.
In Ihrem Wahlkreis Goslar-Northeim-Osterode ist die Gastronomie und Hotellerie einer der größten Arbeitgeber.
Ich lese in Ihren Stellungnahmen zum Infektionsschutzgesetz, dass Sie sich im Gesundheitsausschuss des Bundestages zu diesem Thema beraten haben.
Haben Sie sich in Ihrem Wahlkreis auch mit Ihren Wählern, insbesondere den Hoteliers und Gastronomen, vielleicht aber auch mit dem DEHOGA über unsere Ängste, Ohnmacht und Hilflosigkeit ausgetauscht und Rücksprache gehalten?
Oder ist Ihr Kontakt zu den Menschen, die Sie mit einem Mandat betraut haben, in diesem Fall unerheblich?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Paul,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben.
Wie Sie richtigerweise schreiben, habe ich am 18.11.20 dem Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zugestimmt.
Nach wie vor befinden wir uns weltweit und so auch in Deutschland in einer sehr dynamischen und ernstzunehmenden Situation. Die Zahl der COVID-19-Fälle ist besorgniserregend angestiegen. Gleichzeitig ist auch die Zahl der COVID-19-Intensivpatienten in deutschen Krankenhäusern gestiegen. Die Infektionszahlen sind zu hoch. Deswegen müssen auch weiterhin Maßnahmen getroffen werden, um Leben und Gesundheit zu schützen, die außerordentliche Belastung des Gesundheitssystems abzufedern, den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu entlasten und die Infektionszahlen zu senken.

Konkret haben wir mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz einen klaren und rechtsicheren Rahmen geschaffen, um der Verbreitung übertragbarer Krankheiten entgegenzutreten. Unser übergeordnetes Ziel mit dem Gesetz ist es, Leben und Gesundheit zu schützen, die Ausbreitung der Pandemie zu stoppen, das Gesundheitssystem vor Überlastung zu bewahren, Schulen und Kindergärten offen zu lassen und unsere Wirtschaft langfristig am Laufen zu halten. Dies gelingt uns am besten, indem wir in diesen schwierigen Zeiten kurzfristig durch konkrete Maßnahmen reagieren, davon bin ich überzeugt.

Durch zahlreiche Gespräche mit Gastronomen, Hoteliers und Vertretern der DEHOGA seit Beginn der Corona-Pandemie, ist mir die Situation dieser sehr bewusst. Daher habe ich mich in Berlin für Hilfsprogramme eingesetzt.
Gerade bei der Beantragung der Soforthilfen im Frühjahr 2020 konnte ich zahlreiche Antragsstellern aus der Gastronomie und der Hotellerie unterstützen und zwischen ihnen und den Verantwortlichen der N-Bank erfolgreich vermitteln.

Um die von Schließungen betroffenen Branchen zu unterstützen, wurden von der Bundesregierung Hilfsprogramme (Novemberhilfen, Überbrückungshilfe I – III) aufgelegt, für deren Gestaltung ich Verbesserungsvorschläge von Unternehmern aus meinem Wahlkreis an das Bundeswirtschaftsministerium herangetragen habe.

Für Rückfragen können Sie sich gerne per E-Mail an roy.kuehne@bundestag.de wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Roy Kühne