Frage an Rüdiger Warnecke bezüglich Verkehr

Rüdiger Warnecke
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Michael B. •

Frage an Rüdiger Warnecke von Michael B. bezüglich Verkehr

Guten Tag Herr Warnecke,

wie sehen Ihre Bemühungen aus, dass ab 1.1.2019 ein funktionierender ÖPNV mit streckenkundigem Fahrpersonal, verkehrssicheren Fahrzeugen und gut funktionierenden Anschlusssicherungssystemen im Rhein-Erft-Kreis den Nutzern angeboten wird.
Mit Interesse sehe ich Ihrer Antwort entgegen.

Gruß aus Bergheim
M. B.

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Grundlage für die Organisation des ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis ist die
EU-Richtlinie 1370 von 1997. Die dort vorgesehene Umstellungsfrist läuft
ab, so dass der REK zum 01.01.2019 Handlungsbedarf sieht. Aufgabenträger
ist der Rhein-Erft-Kreis. Somit liegt die Frage der Organisation auch
bei den Kreisgremien. Eine Änderung der Gesetze auf Bundesebene zum ÖPNV
steht derzeit nicht an. Somit bleibt mir, mich in die Diskussion
einzubringen, aber eben nicht konkret mit zu entscheiden, wie es ab
1.1.2019 weitergeht. Bis zum heutigen Tage hat der REK schon einige
Dinge auf den Weg gebracht. So wird nach und nach an der
Barrierefreiheit der Haltestellen gearbeitet; es wird die dynamische
Fahrgastinformation mit Echtzeitangaben statt Planzeitangaben folgen - 
derzeit in Brühl und Erftstadt. Auch soll die Umrüstung auf
Wasserstoffbusse im gesamten Kreis forciert werden. Die Stadtbahn- und
Regionalbahnzüge sollen besser an das System angebunden werden.
Natürlich steht auf Grund der EU Richtlinie 1370 - wie Ihnen sicherlich
auch bekannnt - die derzeitige Organisationsform - REVG und RVK - zur
Diskussion. Hier gibt es derzeit zwei unterschiedliche Rechtsmeinungen
darüber, ob vom Kreis eingesetze Gesellschaften ausschließlich
Aufgabenträger oder Leistungserbringer sein dürfen, oder ob dies - wie
z.B. bei der RVK - vermischt werden darf. Ich gehe davon aus, dass
hierzu eine baldige juristische Klärung nicht zu erwarten ist. Meiner
Ansicht nach ist der REK dann auf der rechtssicheren Seite, wenn er
Aufgabenträgerschaft und Leistungserbringung trennt. In welcher
Gesellschaftsform der REK den ÖPNV organisieren will, ist meines Wissens
nach noch nicht entschieden. Insofern bleibt hier, die
Beratungsergebnisse der Gremien abzuwarten. Für mich gilt hier
allerdings, dass, unabhängig von der Organisationsform, darauf zu achten
ist, dass dem ÖPNV im REK das vorhandene Fachpersonal erhalten bleibt.
Da es sich meist um Subunternehmer handelt, die der REK durch seine
beauftragten Unternehmen - REVG und RVK - einsetzt, sehe ich hier
allerdings keine Gefahr, dass das derzeitige Personal nicht mehr
eingesetzt werden kann. Gerade durch den Einsatz von Subunternehmern
gibt es eine sehr große Handlungsfreiheit. Auch bin ich davon überzeugt
und werde mich auch dafür einsetzen, dass jedwede Neuerung für alle
ArbeitnehmerInnen und Subunternehmer sozial verantwortlich umgesetzt
werden.

Sollten Sie weitere Nachfragen haben, so beantworte ich diese sehr gerne.

Mit freundlichem Gruß

Rüdiger Warnecke