Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bezüglich Verkehr

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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Tobias M. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Tobias M. bezüglich Verkehr

PKW-Umweltzonenregelung grundgesetzkonform?

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

ich fahre einen VW Polo IV 1.9 SDI 64 PS, von 11/2004. Verbrauch 4,8 l Diesel auf 100 km, Euro 3. Gekauft habe ich das Fahrzeug 6/2008
Für dieses Fahrzeug gibt es auf dem Markt derzeit noch keinen Partikelfilter. Derzeit hat es eine gelbe Umweltplakette. Ab 1.1.2010 sollen in Hannover und Berlin nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren dürfen.
Diese kann ich aber derzeit nicht bekommen, da dies nur mit Partikelfilter möglich wäre.

Ich fahre im Jahr nur 6.000 km und nutze viel das Fahrrad..

Partikelfilter müssen lt. Norm gerade einmal 30% der Partikel aus dem Abgas herausfiltern. Und selbst dieser Wert wird / wurde von einigen Partikelfilter-Anbietern nicht erreicht.
Auch sonst ist der Partikelfilter umstritten.

Ist es nicht unbillig und ein zu starker Eingriff in meine Grundrechte, dass ich mir nach gerade einmal einem guten Jahr - trotz des minimalen Nutzens für die Umwelt und trotz meines insgesamt weit überdurchschnittlich umweltschonenden Verhaltens - ein neues Auto kaufen soll? (Und dieses neue Auto dürfte ein viel umweltschädlicherer Mercedes S-Klasse sein...)
Die Glühbirnen werden zwar auch abgeschafft. Aber erstens dürfen die alten alle aufgebraucht werden und zweitens gibt es mit Energiesparlampen und Halogenlampen passablen Ersatz.

Anders als z.B. bei den GEZ-Gebühren für Internet-PCs ( http://www.teltarif.de/ovg-muenster-gebuehrenpflicht-internet-pc/news/34345.html ) könnte hier zudem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt sein.

Zusätzlich gäbe es mit dem Partikelfilter das Problem, dass diese sich nicht mit überwiegenden Kurzstreckenfahrten vertragen. Ich müsste also nur damit sich der Partikelfilter wieder regenerieren kann, gelegentlich weitere Strecken fahren - auch nicht gerade umweltschonend.

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Mühe bei der Beantwortung meiner Anfrage!

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Maurer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Maurer,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Die FDP hat schon während der Planung der Umweltzonen dazu gemahnt (nachzulesen in unserer kleinen Anfrage, Drucksache 16/6675), das Vorhaben noch einmal dahingehend zu überprüfen, ob es zielführend und ausreichend ist. Laut einer Studie des Frauenhofer-Institutes ist nämlich der Einfluss des Verkehrs auf die Überschreitung von Tagesgrenzwerten eher gering. Außerdem wurde während der Planung der Anteil des Feinstaubaufkommens von Holz-Heizungen nur unzureichend berücksichtigt.

Die FDP Bayern hat unter anderem aus diesen Gründen auf dem Landesparteitag im Februar 2009 beschlossen, dass die FDP-Landtagsfraktion sich dafür einsetzten soll, dass die Umweltzonen abgeschafft werden und stattdessen Kehrmaschinen mit geschlossenen Umluftsystemen und Filteranlagen von den Kommunen angeschafft und eingesetzt werden sollen.

Umweltzonen erreichen lediglich 0,1 bis 2,5 % Feinstaubminderung, so dass die maximale Zahl von jährlich 35 Überschreitungen des PM10-Tagesmittelwertes von 50 ?g/m³ hierdurch nicht unterschritten wird. Hiefür wären Feinstaubminderungen von mindestens 25 % erforderlich. Der bürokratische Aufwand für Umweltzonen steht somit in keiner Relation zum Umwelt- und Gesundheitsnutzen und ist demzufolge unverhältnismäßig.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger