Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bezüglich Recht

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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Kristjan D. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Kristjan D. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

seit sechs Jahren verfolge ich bereits die politischen Bemühungen um ein Patientenverfügungsgesetz. Es gab dabei viele Verzögerungen, Durststrecken, aber auch interessante Ansätze. Nun scheint das Vorhaben zu scheitern - und das an politischen Eitelkeiten. Das will ich nicht hinnehmen! Bei diesem Thema geht es um mein Leben und um mein Sterben und darum, beides zu gestalten. Es muss endlich Sicherheit geben. Ich möchte ein Dokument verfassen können, das dann verbindlich ist, wenn ich mich selbst nicht mehr äußern kann. Im Augenblick versinken Betroffene, Angehörige, Ärzte und Vormundschaftsrichter tief im ethischen und juristischen Treibsand. Denn es hängt vom Richter und damit vom Zufall ab, wie Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen ausfallen. Bitte denken Sie an die mehr als neun Millionen Menschen, die bereits eine Patientenverfügung verfasst haben! Ich bin mir sicher: Weit mehr hätten gern ein solches Dokument, bezweifeln aber, dass sich Ärzte im Ernstfall daran halten würden. Das sind unhaltbare Zustände, die nur durch ein Gesetz geändert werden können. Jeder der in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwürfe bedeutet eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Praxis. Nehmen Sie Autonomie und Fürsorge am Lebensende ernst, und entscheiden Sie jetzt! Es ist Ihre Pflicht, sich dafür einzusetzen, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Patientenverfügungsgesetz verabschiedet wird!

Bitte informieren Sie mich über Ihre Position zu diesem Thema - und wie Sie weiter vorgehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Kristjan Diehl

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Diehl,

vielen herzlichen Dank für Ihr Schreiben.

Sie haben vollkommen Recht: Es musste endlich Sicherheit geschaffen werden!

Ich habe mich, auch aus persönlicher Erfahrung und Überzeugung, schon immer für die notwendigen Klarstellungen zur Bindungswirkung von Patientenverfügungen eingesetzt.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat aus diesem Grund auch schon eigene Anträge im Deutschen Bundestag eingebracht, in der sie die Bundesregierung dazu aufruft, endlich einen Gesetzentwurf vorzulegen. Umso mehr freut es mich jetzt, dass in der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages endlich ein Gesetz zur Regelung der Patientenverfügung verabschiedet wurde. Ich habe an diesem nun beschlossenen Gesetz von Anfang an mitgearbeitet und um dessen Unterstützung geworben.

Wir mussten diese Rechtssicherheit herstellen und vielen Menschen Mut machen, sich schon im gesunden Zustand darüber Gedanken zu machen, was mit ihnen passieren kann. Wir mussten diese Menschen in die Lage versetzen, ihre Selbstbestimmung auszuüben und ihren Willen niederzulegen. Die Entscheidung, die nachher vom Deutschen Bundestag getroffen wurde, musste dies gewährleisten.

Aus diesem Grund habe ich für einen Entwurf geworben und gestimmt, der die klare Aussage, dass der formulierte Wille oder das, was aus der Verfügung heraus als Wille zu verstehen ist, auch dann durchgesetzt werden muss, wenn sich der betreffende Mensch im Zustand der Einwilligungsunfähigkeit befindet. Es darf nicht sein, dass ein Dritter Überlegungen darüber anstellt, was hätte sein können. Wer seinen Willen formuliert hat, will die Sicherheit haben, dass dieser Wille nachher von den von ihm beauftragten Personen auch durchgesetzt wird.

In der Folge hat genau dieser, von mir unterstützte Entwurf die parlamentarische Mehrheit gefunden und wurde beschlossen. Endlich haben meine jahrelangen Bemühungen und Aufrufe eine Mehrheit im Deutschen Bundestag gefunden. Endlich gibt es Rechtssicherheit! Schließlich weiß niemand, wie sich ein anderer entscheiden würde; niemand kann einem Anderen einen Willen bzw. eine Willensänderung unterstellen. Genau aus diesem Grund war die gesetzliche Klarstellung zur Bindungswirkung von Patientenverfügungen längst überfällig und notwendig. Der Beschluss des Bundestages respektiert in besonderer Weise das im Grundgesetz verankerte Selbstbestimmungsrecht des Patienten.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger