Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bezüglich Soziale Sicherung

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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
FDP
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Frage von Hans-Joachim G. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Hans-Joachim G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

zunächst bedanke ich mich sehr herzlich für Rückinformation vom 20.07.09 auf meine Anfrage zum Thema "Stichtagsregelung" vom 12.05.09.

Leider sind Sie bei Ihren Erläuterungen auf das eigentliche Anliegen meine Anfrage nicht eingegangen.

Ich hatte Sie ja darum gebeten, mir konkret aufzuzeigen, um welche Möglichkeit zur Zahlung nachträglicher Beiträge es sich handelt, wenn man ein von der Stichtagsregelung (30.06.1990) negativ Betroffener ist, und diese Stichtagsregelung betrifft doch nicht nur ehemalige DDR-Flüchtlinge. Herr Kämpfe beschreibt diese Regelung doch sehr klar mit der Intelligenzrente

Wo gibt es also diese von Ihnen empfohlene Nachversicherungslösung, wer bietet diese an? Ist diese schon Realität und wenn ja, wo und bei welcher Institution kann man sich über Details informieren?

Für eine erneute Rückinfo wäre ich Ihnen sehr verbunden, empfehle Ihnen bei Bedarf auch eine Kontaktaufnahme zu Ihrem Abgeordnetenkollegen, Herrn Dr. Koschorrek (CDU) und verbleibe

Bad Bramstedt, 04.08.09

Mit sehr freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Großkopf

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Großkopf,

vielen herzlichen Dank für Ihr Schreiben.

Herr Kämpfe hat in seinem Schreiben vom 19. Dezember 2008 auf den Antrag der FDP-Bundestagsfraktion "Faires Nachversicherungsangebot zur Vereinheitlichung des Rentenrechts in Ost und West" (BT-Drs. 16/11236) hingewiesen. Es handelt sich hierbei um einen von der Fraktion erarbeiteten Lösungsansatz, um Problemen bei der Rentenüberleitung zu begegnen. Betroffen sind die unterschiedlichen in unserem Antrag aufgeführten Berufs- und Personengruppen. Eine gerechte Lösung für alle Versicherten in Ost und West kann sich nach unserer Einschätzung nur auf dem Boden der Beitragsäquivalenz über eine Nachversicherungslösung bzw. eine nachträgliche freiwillige Versicherung ergeben.

Die in dem Antrag vorgesehene Nachversicherungsmöglichkeit für Versicherte mit Erwerbsbiographien in der ehemaligen DDR ist noch nicht geltendes Recht. Der Antrag der FDP-Bundestagsfraktion ist am 28. Mai 2009 mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag abgelehnt worden. Einen Gesetzentwurf der Bundesregierung hat es zum angesprochenen Themenkomplex nicht gegeben.

Die weiteren Modalitäten einer Nachversicherung sind in einem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren zu präzisieren, und zwar individuell für jede in unserem Antrag genannte Personen- oder Berufsgruppe. Dies gilt auch für die Mitglieder der technischen Intelligenz in der DDR, die Sie ansprechen. Grundsätzlich ist dafür zu sorgen, dass zur Berechnung der nachträglich zu entrichtenden Beiträge die Modalitäten der rentenrelevanten Zeiten in der DDR zugrunde gelegt werden. Die freiwilligen Nachzahlungen sollen sich umgehend steigernd in den laufenden Rentenzahlungen auswirken. Ich gehe davon aus, dass sich unter diesen Umständen viele der Betroffenen für eine Nachversicherung entscheiden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger