Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bezüglich Recht

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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Helmut W. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Helmut W. bezüglich Recht

mit Verwunderung nehme ich zur Kenntnis, dass Sie einen Gesetzentwurf entwickelt haben, nachdem eine "Beschneidung" von männlichen Kindern zulässig ist und teilweise sogar von Laien durchgeführt werden darf. Interessant ist dabei vor allem die Tatsache, dass bei den Beratungen zum Gesetzentwurf offenbar keine Vertreter des Kinderschutzes und der Kinderärzte teilnehmen durften und diese innerhalb einer Frist von weniger als vier Tagen dazu lediglich noch Stellung beziehen konnten (vgl. hpd, 28. September 2012, http://hpd.de/print/14063 ).

Pikant wird dieses Vorgehen auch deshalb, da der Bundesrat in BT-Drucksache 17/1217 einen Gesetzesentwurf vorgelegt hat, nachdem das StGB um den Paragraphen 226a ("Genitalverstümmelung") erweitert werden soll und hierfür das Mindeststrafmaß bei zwei Jahren Haft (bis 15 Jahre Haft) liegen soll. Allerdings sollen durch diesen Paragraphen nur Genitalverstümmelungen von Frauen erfasst werden.

Ihr Vorgehen ist deshalb so fragwürdig, da einerseits eine breite ärztliche Fachmeinung vorliegt, dass Beschneidungen an Jungen ebenso nachteilig sind und häufig zu Komplikationen (bis hin zu Penisamputationen und Tod) führen (vgl. http://www.beschneidung-von-jungen.de ) und zudem die juristische Mehrheitsmeinung von der Unzulässigkeit dieses Eingriffes ausgeht (vgl. http://www.holmputzke.de/index.php?option=com_content&view=article&id=23&Itemid=29 ). Von einer "Harmlosigkeit" der Beschneidung von Jungen gegenüber der Beschneidung von Mädchen kann ebenfalls keine Rede sein, da es auch Beschneidungspraktiken bei Frauen gibt, die sehr viel schonender sind (Typ 1a, http://de.wikipedia.org/wiki/Klitorisvorhautreduktion ).

Wie begründen Sie die unterschiedliche Bewertung von männlicher und weiblicher Genitalverstümmelungen (aufgrund welcher wissenschaftlicher Grundlage)? Und wie vereinbaren Sie Ihren Gesetzentwurf mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und der UN-Kinderrechtskonvention Art. 24, 3 (Abschaffung schädlicher Bräuche)?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Winkelbach,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.

Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen (www.leutheusser-schnarrenberger.de). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro (sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de) oder an mein Büro im Wahlkreis (sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.